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Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: liegt noch nicht vor, FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule (-), Veranstaltung: Unternehmensrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Arbeit sollen kurz einige Unterscheide zwischen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz dargestellt werden. Zum besseren Verständnis wird die Erläuterung anhand eines Beispiels vorgenommen. Jedoch vor Beginn noch eine Abgrenzung der Begriffe Bilanz und Jahresabschluss, denn viele setzen…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: liegt noch nicht vor, FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule (-), Veranstaltung: Unternehmensrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Arbeit sollen kurz einige Unterscheide zwischen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz dargestellt werden. Zum besseren Verständnis wird die Erläuterung anhand eines Beispiels vorgenommen. Jedoch vor Beginn noch eine Abgrenzung der Begriffe Bilanz und Jahresabschluss, denn viele setzen diese Begriffe in ihrer Bedeutung gleich. Die Bilanz ist eine kurzgefasste Gegenüberstellung des Vermögens und der Schulden einer Unternehmung . Sie dient zur Ermittlung des Eigenkapitals einer Unternehmung. Ferner ist sie ein Teil des Jahresabschlusses, der neben der Bilanz noch eine Gewinn- und Verlustrechnung, einen Anhang, einen Anlagenspiegel und einen Lagebericht enthalten muss. Im Rahmen dieser Arbeit wird nur auf die Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung eingegangen. Es handelt sich bei denen in der Arbeit behandelten Punkten nicht um einen erschöpfenden Vergleich, sondern lediglich um eine Erläuterung anhand einiger ausgewählter und teilweise modifizierten Beispielen. II. Problemstellung Die breite Masse der Abschlüsse werden von kleinen GmbHs und Kaufleuten erstellt. Diese fertigen jedoch in der Regel nur eine Bilanz, eine sogenannte Einheitsbilanz. Also scheint es drei Arten von Bilanzen zu geben. Die Handelsbilanz, die Steuerbilanz und die Einheitsbilanz. Die Einheitsbilanz vereint also die unterschiedlichen Ziele der Handels- und Steuerbilanz. Die Frage, die sich im Zuge dieser Arbeit stellt ist, ob eine Einheitsbilanz noch sinnvoll ist. Der BFH hat mit Beschluss vom 07.08.2000 betont, dass das Handelsrecht im Wesentlichen von Gläubigerschutzinteressen beeinflusst ist, währenddessen das Steuerrecht vom Gleichheitsgrundsatz gelenkt wird. Ferner bleibt die Überlegung ob durch die Internationalisierung des Steuerrechts zur Abschaffung des Maßgeblichkeitsgrundsatzes und somit zur Abschaffung der Einheitsbilanz führt. Denn für börsennotierte Unternehmen ist ab dem Kalenderjahr 2005 zwingend der Konzernabschluss nach IAS aufzustellen. Aus diesem Grunde muss für Steuerzwecke eine separate Bilanz aufgestellt werden, da eine Überleitungsrechnung von IAS zur Steuerbilanz nicht möglich ist. Sollte daher gegebenenfalls nur noch eine Handelsbilanz aufgestellt werden und für die Besteuerung eine Gewinnermittlung?