Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,3, Westfälische Hochschule Gelsenkirchen, Bocholt, Recklinghausen, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Sozialversicherungsrecht unterscheidet bei den Formen der Erwerbstätigkeit zwischen abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit. Bei den meisten Fällen ist die Einordnung auch völlig unproblematisch. Daneben gibt es aber eine Reihe von Erwerbstätigkeiten, die sowohl im Rahmen einer abhängigen Beschäftigung als auch als selbstständige Tätigkeit ausgeübt werden können. Die Abgrenzung bereitet oft Schwierigkeiten in der Praxis. Die Unsicherheit wird unter anderem dadurch verursacht, dass sich der Fokus in der Praxis bisher fast ausschließlich auf die tatsächliche Durchführung des Rechtsverhältnisses richtet. Insbesondere die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von freien Mitarbeitern, Beschäftigungsverhältnis zwischen Familienangehörigen aber auch von GmbH-Geschäftsführern, mitarbeitenden Gesellschaftern in Familiengesellschaften, Fremdgeschäftsführern und Gesellschaft-Geschäftsführern ist von besonderer Bedeutung in der Praxis: da sie darüber entscheidet, ob die GmbH von dem Gehalt des Geschäftsführers neben der Lohnsteuer auch die Sozialversicherungsbeiträge einbehalten und ob sie zusätzlich Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung leisten muss. Daher stellen sich die Fragen: Welche wesentlichen Kriterien unterscheiden eine abhängige Beschäftigung von einer selbstständigen Tätigkeit? Ist das Vertragsverhältnis oder sind die tatsächlichen Verhältnisse zwischen den Vertragsparteien maßgebend? Für welche GmbH-Geschäftsführer können abhängige Beschäftigungsverhältnisse von vornherein ausgeschlossen werden? Welche sozialversicherungsrechtlichen Folgen hat es für die Scheinselbstständigkeit und für die Fehleinordnung einer Erwerbstätigkeit? Diese Fragen werden im Folgenden behandelt.
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