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Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,0, Technische Hochschule Rosenheim, Veranstaltung: Ertragsteuern, Sprache: Deutsch, Abstract: Nach dem deutschen Steuerrecht ist grundsätzlich jedes Rechtssubjekt für sich steuerpflichtig. Mit der steuerrechtlichen Organschaft wird jedoch ein Sachverhalt beschrieben, bei der eine Kapitalgesellschaft (Organgesellschaft, Organ), die sowohl zivilrechtlich als auch steuerrechtlich grundsätzlich als rechtlich selbständig behandelt wird, in einem tatsächlichen und rechtlichen Unterordnungsverhältnis…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,0, Technische Hochschule Rosenheim, Veranstaltung: Ertragsteuern, Sprache: Deutsch, Abstract: Nach dem deutschen Steuerrecht ist grundsätzlich jedes Rechtssubjekt für sich steuerpflichtig. Mit der steuerrechtlichen Organschaft wird jedoch ein Sachverhalt beschrieben, bei der eine Kapitalgesellschaft (Organgesellschaft, Organ), die sowohl zivilrechtlich als auch steuerrechtlich grundsätzlich als rechtlich selbständig behandelt wird, in einem tatsächlichen und rechtlichen Unterordnungsverhältnis zu einem anderen Unternehmen (Organträger) steht und dabei bei wirtschaftlicher Betrachtung als unselbständig in ihrer wirtschaftlichen Betätigung erscheint. Die Folge ist, dass die Kapitalgesellschaft als unselbständiger Teil des übergeordneten Unternehmens betrachtet wird, und beide zusammen eine wirtschaftliche Einheit bilden. Als Organschaft bezeichnet man also ein Rechtsinstitut, bei dem mehrere rechtlich selbständige Unternehmen zu einer steuerlichen Einheit zusammengefasst werden. Steuerliche Organschaften sind nur im Bereich der Körperschaftsteuer (körperschaftsteuerliche Organschaft), der Gewerbesteuer (gewerbesteuerliche Organschaft) und der Umsatzsteuer (umsatzsteuerliche Organschaft) möglich. Dabei müssen zur Anerkennung der Organschaft in den einzelnen Steuerbereichen bestimmte Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sein. Im Zuge des Steuersenkungsgesetzes (StSenkG) und des Gesetzes zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts (UntStFG) sind seit dem Veranlagungszeitraum 2002 die Tatbestandsvoraussetzungen der gewerbesteuerlichen und körperschaftsteuerlichen Organschaft vereinheitlicht worden. Die umsatzsteuerliche Organschaft hingegen weist abweichende Voraussetzungen auf. Die nachfolgende Arbeit soll zunächst einen kurzen Einblick über wesentliche Voraussetzungen zur Anerkennung einer Organschaft geben, bevor dann die sich daraus ergebenden Wirkungen im jeweiligen Steuerbereich erläutert werden.