Die erste Auflage dieses Buches war 1951, die zweite Auflage 1960 er schienen. Angesichts der Rechtsentwicklung in den beiden Jahrzehnten, die seitdem verstrichen sind, war eine Fülle von Änderungen und Neue rungen zu beachten. Voran steht dabei das Urheberrechtsgesetz von 1965, mit dem die jahrzehntelangen deutschen Reformarbeiten ihren Abschluß gefunden haben, sowie das ergänzende Gesetz über die Wahr nehml;lng von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten. Aus dem Konventionsrecht waren insbesondere das Rom-Abkommen über den Schutz der ausübenden Künstler, der Hersteller von Tonträgern und der Sendeunternehmen, die Stockholmer und Pariser Revisionen der Berner Übereinkunft und die Pariser Revision des Welturheberrechtsabkom mens zu berücksichtigen. Im Gemeinsamen Markt sind es die Wettbe werbsregeln und der Grundsatz des freien Warenverkehrs, die für die Beurteilung urheberrechtlicher Sachverhalte von Bedeutung geworden sind. Und nicht zuletzt sind es wiederum neuartige, durch die technische Entwicklung bedingte Sachverhalte, wie die neuen audiovisuellen Me dien, die Sendungen über Satelliten und der Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung, die besondere urheberrechtliche Fragen auf den Plan gerufen haben. Die Berücksichtigung der Neuerungen sowie der reichen Rechtspre chung und Literatur haben eine umfassende Neubearbeitung erforder lich gemacht. Sie war schon bald nach Erlaß des Urheberrechtsgesetzes geplant, hat aber durch vordringliche Arbeiten auf nationaler und inter nationaler Ebene einen Aufschub erfahren. Bei der Ausarbeitung hat sich eine Erweiterung des Umfangs des Buchs als unvermeidlich erwie sen. Unter anderem wurde auch dem Urhebervertragsrecht angesichts der Bedeutung, die ihm für die Ausübung des Urheberrechts zukommt, ein breiterer Raum als früher gewidmet.
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