Die deutschen Urheberrechtsgesetze sind überaltert. Wer den heuti gen Stand des Urheberrechts darstellen will, muß neben den Gesetzen die Fortbildung in Rechtsprechung und Schrifttum, die Arbeiten an der Urheberrechtsreform, die typische Vertragsgestaltung und nicht zuletzt das internationale Recht berücksichtigen. Da die Rechtsentwicklung im Flusse ist, ist die systematische Dar stellung erschwert. Gleichwohl erscheint sie mir als wichtig und ange sichts der Wiederaufnahme der Arbeiten an der Urheberrechtsreform als vordringlich. An verschiedenen Stellen des Buches, insbesondere bei der Lehre von Form und Inhalt der Werke und von der urheberrecht lichen Verfügung, habe ich mir die Frage vorgelegt, ob nicht mono graphische Untersuchungen vorauszuschicken seien. Aber das Interesse am Abschluß der Gesamtdarstellung schien mir, trotz des dadurch be dingten Zwanges zur Kürze, zu überwiegen. Ein vollständiges Bild vom Urheberrecht läßt sich nur gewinnen, wenn auch das Urhebervertragsrecht einbezogen wird. Daß dabei das Verlagsrecht den breitesten Raum einnimmt, liegt in der Natur der Sache. Neben dem Verlagsvertrag müssen aber auch die Aufführungs verträge, die Wahrnehmungsverträge, die mit Verwertungsgesellschaften geschlossen werden, die Verträge im Filmwesen, in der bildenden Kunst usf. berücksichtigt werden. Trotz der Verschiedenheit der einzelnen Vertragstypen gibt es gemeinsame Regeln, deren Herausarbeitung auch für die Deutung des Verlagsrechts wichtig ist. Gesetzgebung, Rechtsprechung und Schrifttum sind bis Herbst 1950 berücksichtigt. Literatur, die während der Drucklegung erschienen ist, ist im Nachtrag vermerkt. Heidel berg, im Januar 1951. E. ULMER. Inhaltsverzeichnis. Einleitung.
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