Forschende begehren den Zugang zu Wissen, beforschen urheberrechtlich geschützte Gegenstände, haben ein ausgeprägtes Interesse an kollaborativer Forschung sowie der Kommunikation ihrer Ergebnisse, streben nach Einzelanerkennung und Rechtssicherheit.
Dass das geltende Wissenschaftsurheberrecht, insbesondere in §§ 60c, 87 Abs. 1 Nr. 2 UrhG, nicht all diesen Interessen Rechnung tragen kann, evaluiert die vorliegende Untersuchung. Neben einer dogmatischen Analyse des Rechts enthält die Arbeit umfangreiche empirische Erkenntnisse zu urheberrechtlich relevanten Nutzungshandlungen und Interessen von Forschenden sowie Vorschläge zur künftigen Gestaltung des Wissenschaftsurheberrechts und effektiven Stärkung der Urheberrechtskompetenz von Forschenden.
Dass das geltende Wissenschaftsurheberrecht, insbesondere in §§ 60c, 87 Abs. 1 Nr. 2 UrhG, nicht all diesen Interessen Rechnung tragen kann, evaluiert die vorliegende Untersuchung. Neben einer dogmatischen Analyse des Rechts enthält die Arbeit umfangreiche empirische Erkenntnisse zu urheberrechtlich relevanten Nutzungshandlungen und Interessen von Forschenden sowie Vorschläge zur künftigen Gestaltung des Wissenschaftsurheberrechts und effektiven Stärkung der Urheberrechtskompetenz von Forschenden.
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