Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 12,00 Punkte, Universität Konstanz, Sprache: Deutsch, Abstract: Der erste Teil der Arbeit hat zur Aufgabe, die Auslegung des Begriffes der öffentlichen Wiedergabe im Internet durch den EuGH zu widerlegen und auf die Elemente zurückzustufen, die tatsächlich in ihr enthalten sein müssen. Dabei wird vor allem die Öffentlichkeit anhand objektiver Merkmale ausgelegt. Weiterhin wird die Interessenlage verdeutlicht, die zu einem gerechteren Ausgleich im spezifischen Kontext des Internets führen soll. Der zweite Schwerpunkt der Arbeit liegt darin, eine objektivere und technisch spezifische Sichtweise auf das Hyperlinking, Framing und Uploading zu bekommen. Im Mittelpunkt der Untersuchung stehen die Kernentscheidungen des EuGH zu Svensson, BestWater und GS Media. Bewertet wird zudem das neue Urteil Córdoba anhand der gewonnenen Erkenntnisse zum Framing. Praktisch werden die neue Google-Bildersuche und Thumbnails beleuchtet. Abgeschlossen wird die Arbeit mit einem Vorschlag zum Umgang mit urheberrechtlichen Problemen im Internet. Córdoba ist eine südspanische Stadt in der Region Andalusien. Auf dem Weg Richtung Sevilla, Granada oder Málaga gelegen, lohnt sich ein Besuch dort schon deshalb, weil das UNESCO-Weltkulturerbe, die Mezquita-Catedral, zu bestaunen ist. Touristen und Fotografen halten ihren Urlaub mit der Kamera fest. Ein Foto dieser idyllischen Stadt ist nun zum urheberrechtlichen Streitgegenstand geworden, weil die Gesamtschule Waltrop eine Präsentation auf die schuleigene Internetseite stellte, bei der unbefugt eine Fotografie Córdobas verwendet wurde. Das ergangene Urteil des EuGH von 2018 ist damit der Ausgangspunkt der zugrunde liegenden Arbeit.
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