Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 1,3, Hochschule Harz - Hochschule für angewandte Wissenschaften (FH) (Fachbereich Verwaltungswissenschaften), Veranstaltung: Öffentliche Verwaltung, Sprache: Deutsch, Abstract: Durch die vielfältigen Angebote, die das Internet bietet, wie z.B. das Sehen von kompletten Filmen bzw. kleineren Videos, oder das Hören von Musik oder das Nutzen von Bildern und Texten für eine eigene Homepage, kann es sehr leicht passieren, dass man gegen geltendes Recht verstößt. Durch das Internet wird es nicht nur ermöglicht Inhalte nahezu jeder Art ganz unproblematisch zu vervielfältigen und zu verändern, sondern es genügt oft nur ein kleiner "Klick" und man hat eine perfekte Kopie des Originals erstellt und kann diese auch sehr leicht weltweit verbreiten bzw. auch für die eigenen Zwecke nutzen. Aber trotz seiner enormen Größe ist "das Internet [...] kein rechtsfreier Raum" . Allgemein gilt, dass jede Nutzung von Werken die das Internet anbietet, eine urheberrechtsrelevante Handlung darstellt. Nur allein das ein Werk im Internet abrufbar ist, bedeutet nicht, dass der Rechteinhaber einer Verwendung durch jedermann automatisch zustimmt. Im Folgenden soll nun beleuchtet werden, welches Recht anzuwenden ist und welche Besonderheiten dabei zu beachten sind. Außerdem werden verschiedene Beispiele aufgezeigt bei denen typische urheberrechtliche Verletzungshandlungen im Internet stattfinden. Anschließend wird noch auf mögliche Rechtsansprüche der Urheber eingegangen und zum Abschluss folgt eine Zusammenfassung unter Einbezug der Diskussionsfragen.
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