Seit jeher waren Juristen bemüht, den Begriff der Urkundenfälschung näher zu bestimmen, jedoch ließ sich nur selten eine systematische Einordnung finden. Zu sehr bereitete die Definition der Urkunde als auch der Unwertgehalt der Urkundendelikte einer eindeutigen Abgrenzung des strafbaren vom straflosen Verhalten Schwierigkeiten. Gerade weil dieses Dilemma nicht erst ein Produkt neuester Zeit ist, sondern bis zu den Ursprüngen der Fälschungsverbrechen zurückreicht, liegt in der Beschäftigung mit der historischen Entwicklung der Schlüssel zum Zugang zur heutigen Struktur der Urkundendelikte.