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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 2,3, Fachhochschule Düsseldorf, Sprache: Deutsch, Abstract: Es wird vom „ältesten Gewerbe der Welt“ oder einer „ahistorischen Konstante“ gesprochen, wenn es um Prostitution geht. Jedoch handelt es sich hierbei nicht nur, wie vielleicht zunächst angenommen, um die klassische Prostitution von Frauen, sondern ebenso um die der Männer. Die Mann-männliche Prostitution ist keinesfalls ein Phänomen der heutigen Zeit. Ganz im Gegenteil ist sie bis in die Antike, etwa bis ins 7. Jahrhundert vor Christus,…mehr

Produktbeschreibung
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 2,3, Fachhochschule Düsseldorf, Sprache: Deutsch, Abstract: Es wird vom „ältesten Gewerbe der Welt“ oder einer „ahistorischen Konstante“ gesprochen, wenn es um Prostitution geht. Jedoch handelt es sich hierbei nicht nur, wie vielleicht zunächst angenommen, um die klassische Prostitution von Frauen, sondern ebenso um die der Männer. Die Mann-männliche Prostitution ist keinesfalls ein Phänomen der heutigen Zeit. Ganz im Gegenteil ist sie bis in die Antike, etwa bis ins 7. Jahrhundert vor Christus, zurückzuverfolgen. Bereits zu dieser Zeit machte die gleichgeschlechtliche Sexualität in Griechenland auf sich aufmerksam. Diese Form der Sexualität war nicht nur anerkannt, sondern wurde als gesellschaftliche Pflicht aufgefasst. Vor allem bei jungen Männern, die sich meist noch in der Pubertät befanden, sollte eine gleichgeschlechtliche Liebe zu einer guten Erziehung beitragen. Auch im antiken Rom war die Mann-männliche Prostitution ein fester Bestandteil der Gesellschaft. In beiden Fällen waren meist Sklaven, Soldaten und Kriegsgefangene männliche Prostituierte, freigeborenen Männern war es stets verboten ihren Körper der käuflichen Liebe und Sexualität zur Verfügung zu stellen. Um 217 nach Christus war die männliche Prostitution in Rom gesellschaftsfähig und anerkannt, was auch unter wechselnder Herrschaft andauerte. Erst durch den Beginn der Feudalwirtschaft und die Aufhebung der Sklaverei wurde die männliche Prostitution in solchem Ausmaße diskreditiert, dass der oströmische Kaiser Justinian im Jahr 541 nach Christus mit der Todesstrafe für ihre Ausübung drohte. Obwohl die männliche Prostitution seither offiziell verboten war, machte sie im 15. Jahrhundert wieder von sich Reden. Zwischenzeitlich galt sie gesellschaftlich sogar wieder als akzeptiert. Im deutschen Strafgesetzbuch wurde 1927 der §175 geschaffen (auch Schwulenparagraph genannt), welchen man damit begründete, dass die männliche Prostitution eine besondere Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dargestellt hätte. Gesellschaftliche Anerkennung wurde der Mann-männlichen Prostitution seither nicht mehr zuteil, bis die rechtlichen Aspekte der Homosexualität sich veränderten, indem der § 175 ersatzlos aus dem Strafgesetzbuch gestrichen wurde. Lediglich der Aspekt des Jugendschutzes wurde weiterhin bedacht, so dass homo- sowie auch heterosexuelle Kontakte zu Kindern unter 14 Jahren und unter bestimmten Voraussetzungen zu Jugendlichen zwischen 14 und 16 Jahren strafbar sind. Hierauf wird im weiteren Verlauf der Arbeit noch explizit eingegangen.[...]