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Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Note: 1,0, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, Veranstaltung: Einfaches und höherrangiges Recht, Sprache: Deutsch, Abstract: Völkerrechtliche Verträge sind als eine der anzuwendenden Rechtssätze in Art. 38 des Statuts des Internationalen Gerichtshofs normiert. In der jüngeren Fachliteratur zum Völkerrecht wird ihnen vermehrt ein größeres Gewicht beigemessen, was so weit geht, dass sie als „die wichtigste Rechtsquelle des Völkerrechts“ bewertet werden, damit die besondere praktische Bedeutung der globalen Übereinkünfte…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Note: 1,0, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, Veranstaltung: Einfaches und höherrangiges Recht, Sprache: Deutsch, Abstract: Völkerrechtliche Verträge sind als eine der anzuwendenden Rechtssätze in Art. 38 des Statuts des Internationalen Gerichtshofs normiert. In der jüngeren Fachliteratur zum Völkerrecht wird ihnen vermehrt ein größeres Gewicht beigemessen, was so weit geht, dass sie als „die wichtigste Rechtsquelle des Völkerrechts“ bewertet werden, damit die besondere praktische Bedeutung der globalen Übereinkünfte klarer wird [Bautze, Kristina: Völkerrecht, Berlin 2012, S. 19.] Aufgrund dieser tatsächlichen Entwicklung sowie des im Völkergewohnheitsrecht allseits gebräuchlichen Grundsatzes pacta sunt servanda, welcher in Art. 26 des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge niedergeschrieben ist, birgt ein Vertragsbruch durch nur eine Partei oder eine versuchte komplette Abspaltung von der Vereinbarung, die nach dem Vertrag aber überhaupt nicht möglich ist, eine hohe Brisanz in der Rechtsordnung der Staatengemeinschaft. Angesichts dessen ging die Aufmerksamkeit bei dem vom Internationalen Gerichtshof zu beurteilenden Streitfall des Gabčíkovo-Nagymaros Projekts, in dem exakt die obige Darstellung Gegenstand des Prozesses war, weit über die Grenzen der Experten hinaus, insbesondere da der Bau und Betrieb eines Stausystems an der Donau auch erhebliche umweltrechtliche Bedenken auslöste.