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Um eine künstliche Gewinnverlagerung ins steuerlich günstigere Ausland zu vermeiden, haben die USA 1962 sog. „controlled foreign company rules“ in ihr Steuerrecht eingeführt. Diese waren Vorbild des deutschen Gesetzgebers bei der Gestaltung der §§ 7-14 AStG, welche in der steuerlichen Praxis und der Literatur seit ihrer Einführung auf beträchtliche Kritik stoßen. Julia Trennheuser verfolgt erstmals den Ursprung dieser Kritik und weist nach, dass sich die Probleme der §§ 7-14 AStG aus ihrer Orientierung an der US - Vorschrift ergeben.
Um eine künstliche Gewinnverlagerung ins steuerlich günstigere Ausland zu vermeiden, haben die USA 1962 sog. „controlled foreign company rules“ in ihr Steuerrecht eingeführt. Diese waren Vorbild des deutschen Gesetzgebers bei der Gestaltung der §§ 7-14 AStG, welche in der steuerlichen Praxis und der Literatur seit ihrer Einführung auf beträchtliche Kritik stoßen. Julia Trennheuser verfolgt erstmals den Ursprung dieser Kritik und weist nach, dass sich die Probleme der §§ 7-14 AStG aus ihrer Orientierung an der US - Vorschrift ergeben.
Neben ihrer Tätigkeit in einer internationalen Steuerberatungsgesellschaft promovierte Dr. Julia Trennheuser bei Prof. Dr. Gerhard Kraft an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.
Inhaltsangabe
Subpart F.- Hinzurechnungsbesteuerung.- Problembereiche §§ 7-14 AStG.- Besonderheiten Subpart F im Vergleich zu §§ 7-14 AStG.
Subpart F.- Hinzurechnungsbesteuerung.-Problembereiche 7-14 AStG.- Besonderheiten Subpart F im Vergleich zu 7-14AStG.