Das „Web 2.0“ hat zu einem grundlegenden Wandel des Nutzerverhaltens im Internet geführt. Immer mehr Internetnutzer gehen von der klassischen, durch eine passive und reaktive Konsumtion geprägten Mediennutzung zu einem interaktiven Nutzungsverhalten über, indem sie als so genannte „Prosumenten“ mit konventionellen Medieninhalten sowie anderen Nutzern und deren Beiträge interagieren. Dem Großteil der hierbei entstehenden Beiträge liegt dabei die – bewusste oder unbewusste – Verwendung fremder, zumeist urheberrechtlich geschützter Medieninhalte zugrunde.
Vor diesem Hintergrund geht der Autor der kultur- und rechtspolitisch brisanten Frage nach, ob und ggf. inwieweit die unautorisierte Verwendung fremder Werke und Leistungen zur Erzeugung nutzergenerierter Medieninhalte im Internet urheberrechtlich zulässig ist und in welchem Umfang dieses Phänomen zukünftig vom Gesetzgeber privilegiert werden sollte.
Vor diesem Hintergrund geht der Autor der kultur- und rechtspolitisch brisanten Frage nach, ob und ggf. inwieweit die unautorisierte Verwendung fremder Werke und Leistungen zur Erzeugung nutzergenerierter Medieninhalte im Internet urheberrechtlich zulässig ist und in welchem Umfang dieses Phänomen zukünftig vom Gesetzgeber privilegiert werden sollte.