Studienarbeit aus dem Jahr 1997 im Fachbereich Philosophie - Praktische (Ethik, Ästhetik, Kultur, Natur, Recht, ...), Note: 1,0, Universität Leipzig (Philosophisches Institut), Veranstaltung: Utilitarismus, Sprache: Deutsch, Abstract: Einer der traditionell gegen den Utilitarismus erhobenen Vorwürfe besagt, Utilitarismus sei mit der Konzeption unveräußerlicher Individualrechte unvereinbar; er könne die Menschenrechte entweder nicht begründen oder schlösse deren Gebotensein schlicht aus. Der Berechtigung dieser Behauptung wird zuerst bei den Theorie-Modellen der klassischen Utilitaristen Jeremy Bentham und John Stuart Mill nachgegangen. Der Einwand von Bernhard Williams gegen den Utilitarismus, er würdige den Wert von Integrität der Persönlichkeit nicht, wird anhand seines selbst gebotenen Beispiels erwogen. Unter den nicht-klassischen Utilitarismen wird die Theorie von Rainer W. Trapp auf ihre Vereinbarkeit mit unveräußerlichen Rechten geprüft. Das Resümee ist uneindeutig: Nicht alle Utilitarismen schließen die Rechtsinhalte unveräußerlicher Individualrechte aus. Nicht alle der uns heute bekannten und als unveräußerlich postulierten Individualrechte lassen sich in ihrem Inhalt utilitaristisch begründen. Im Paralipomenon wird das Verhältnis der utilitaristischen Methode zu moralischen Intuitionen überdacht und ein weiterer Einwand von Bernard Williams gegen den Utilitarismus geprüft: Ist der Utilitarismus konformistisch? Auch angesichts dieses Einwandes ist das Ergebnis uneindeutig, wie am Beispiel von Richard Hares kasuistischen Ausführungen zum Schwangerschaftsabbruch gezeigt werden kann. John Stuart Mill hingegen war bezüglich der Sexualmoral eindeutig nonkonformistisch. Den Abschluss bildet ein Plädoyer für einen freiheitlichen Utilitarismus in der Tradition Mills.
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