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Verändernde Werknutzungen stellen das Urheberrecht seit jeher vor die Herausforderung, eine Trennlinie zwischen ?gewünschter Inspiration? und ?unerwünschter Imitation? zu ziehen, mithin die äußeren Grenzen des urheberrechtlichen Schutzbereichs im Lichte eines angemessenen Interessenausgleichs zu definieren. Ihre Bewertung bewegt sich dabei nicht nur im Spannungsverhältnis zwischen nationalem und europäischem Recht, sondern muss im Falle der verändernden Nutzung von Computerprogrammen zugleich die Besonderheiten dieser Werkart und die Zielsetzungen des bereichsspezifischen Regelungsregimes…mehr

Produktbeschreibung
Verändernde Werknutzungen stellen das Urheberrecht seit jeher vor die Herausforderung, eine Trennlinie zwischen ?gewünschter Inspiration? und ?unerwünschter Imitation? zu ziehen, mithin die äußeren Grenzen des urheberrechtlichen Schutzbereichs im Lichte eines angemessenen Interessenausgleichs zu definieren. Ihre Bewertung bewegt sich dabei nicht nur im Spannungsverhältnis zwischen nationalem und europäischem Recht, sondern muss im Falle der verändernden Nutzung von Computerprogrammen zugleich die Besonderheiten dieser Werkart und die Zielsetzungen des bereichsspezifischen Regelungsregimes berücksichtigen. Ausgehend von den Ansätzen einer funktionalen, schutzgegenstandsbezogenen Auslegung der Verwertungsrechte wird eine marktbezogene Abgrenzung von zustimmungspflichtiger Umarbeitung und zustimmungsfreier Nutzung von urheberrechtlich geschütztem Programmcode vorgeschlagen. Geboren 1992; Studium der Rechtswissenschaften in München; Wissenschaftliche Mitarbeiterin und Doktorandin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Recht des Geistigen Eigentums mit Informationsrecht und IT-Recht (GRUR-Lehrstuhl) der Ludwig-Maximilians-Universität München; 2022 Promotion; Rechtsreferendarin im OLG-Bezirk München.

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Autorenporträt
Geboren 1992; Studium der Rechtswissenschaften in München; Wissenschaftliche Mitarbeiterin und Doktorandin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Recht des Geistigen Eigentums mit Informationsrecht und IT-Recht (GRUR-Lehrstuhl) der Ludwig-Maximilians-Universität München; 2022 Promotion; Rechtsreferendariat im OLG-Bezirk München.