Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, Private Fachhochschule Göttingen, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Fachwelt geht davon aus, dass das BilMoG im Jahr 2009 beschlossen und verkündet und seine Wirkung sich auf die Geschäftsjahre nach dem 31. Dezember 2009 entfalten wird. Dies wird erhebliche Auswirkungen auf das Grundgerüst der handelsrechtlichen Rechnungslegung haben. Die Ziele, die der Gesetzgeber mit dem BilMoG verfolgt, insbesondere mit der Aktivierung von selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen, sind im Großen und Ganzen sehr gelungen. Die Neuregelung stellt einen gelungenen Kompromiss zu der vielfältig geforderten Internationalisierung der Rechnungslegung und den bisherigen handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung dar. Anhebung des Informationsniveaus und die Sicherung der Informationsfunktion wurden durch die Beseitigung bestehender handelsrechtlicher Ansatz-, Ausweis- und Bewertungswahlrechte erreicht. Ein weiteres Ziel ist die Stärkung von innovativen und forschungsintensiven Unternehmen am Standort Deutschland durch die Aktivierung der nicht entgeltlich erworbenen selbst geschaffenen immateriellen Vermögens-gegenstände. Dadurch wird die Eigenkapitalbasis der Unternehmen gestärkt und gleichzeitig ihre Fähigkeit verbessert, sich den Zugang zum Kapitalmarkt zu erleichtern, um sich mit Eigen- und Fremdkapital kostengünstig zu versorgen. Für die Unternehmen wird die Abgrenzung von Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen eine Herausforderung und zugleich eine schwierige Aufgabe sein, da die Definition und Auslegung im geplanten RegE nicht konkret ist. Aufgrund der schwierigen Bewertung und letztendlichen Aktivierung von selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen, ergeben sich komplexe Fragen, die mit bilanzpolitischen Konsequenzen verbunden sind. Dies wirkt sich bezüglich Bilanzstruktur, Bilanzkennzahlen und Jahresergebnisse, sowie auf das Rating aus. Weiterhin ist fraglich, ob der Verwaltungsaufwand und die entstehenden Kosten in der Praxis zur Umsetzung des BilMoGs, dem Ziel einer vollwertigen, einfach in der Handhabung und kostengünstigeren Version zu den internationalen Rechnungs-legungsstandards entstehen. Insgesamt wird das Gesetzesvorhaben die Aussagekraft des HGB-Abschlusses erhöhen und gleichzeitig weiterhin dem Gläubigerschutz treu bleiben. Die langfristigen Auswirkungen, durch die geplante Aktivierung von selbst geschaffenen Vermögens-werten auf das tatsächliche „Bilanzbild“ deutscher Unternehmen, bleiben abzuwarten.