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Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 2,0, Fachhochschule Münster (Wirtschaft), Veranstaltung: Seminar zu ausgewählten Bereichen des Arbeits- und Wirtschaftsrechts, Sprache: Deutsch, Abstract: Eine große Anzahl von Serviceanbietern ermöglicht den Zugang zu internationalen Computernetzen und zu den hierin verfügbaren Diensten. Es stellt sich das Problem, ob und in welchem Umfang Serviceanbieter für die von anderen Personen in Computernetzen verbreiteten Daten mit strafbaren Inhalten wie Pornographie oder Propaganda verfassungswidriger Organisationen verantwortlich…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 2,0, Fachhochschule Münster (Wirtschaft), Veranstaltung: Seminar zu ausgewählten Bereichen des Arbeits- und Wirtschaftsrechts, Sprache: Deutsch, Abstract: Eine große Anzahl von Serviceanbietern ermöglicht den Zugang zu internationalen Computernetzen und zu den hierin verfügbaren Diensten. Es stellt sich das Problem, ob und in welchem Umfang Serviceanbieter für die von anderen Personen in Computernetzen verbreiteten Daten mit strafbaren Inhalten wie Pornographie oder Propaganda verfassungswidriger Organisationen verantwortlich gemacht werden können. 1 Ganz oben auf der Skala der Probleme, mit denen sich Verteidiger, Staatsanwälte und Gerichte beschäftigen müssen, steht auch die Haftung bei verbotenem Glücksspiel. 2 Des weiteren spielen Verstöße gegen Urheber- oder Wettbewerbsrecht eine erhebliche Bedeutung. Haftungsfragen im zivilrechtlichen Bereich sind ebenso zu klären. Für die meisten Probleme im Internet gibt es bereits seit langem gesetzliche Regelungen, wobei diese natürlich nicht auf die speziellen Umstände der elek- Abb. 13 tronischen Kommunikation abgestimmt werden konnten. Bestehende Gesetze wurden daher an die neuen Anforderungen angepasst und neue Regelungen geschaffen. Mit den Begriffen Internetrecht oder Online-Recht wird ein Problemfeld beschrieben, welches sich mit einer Vielzahl von Rechtsfragen auseinandersetzt, deren Antworten in den unterschiedlichsten Gesetzen gesucht werden müssen und zum Teil im geschriebenen Recht gar nicht gefunden werden können.4 1 Dersken, NJW 1997, Heft 29, S. 1878. 2 Strömer, Online-Recht, 3. Aufl., 2002, dpunkt.verlag, S. 273. 3 Zentralstelle für anlassunabhängige Recherchen in Datennetzen (ZaRD) beim Bundeskriminalamt (BKA), August 2002. 4 URL: http://www.rechtsanwaltmoebius.de/internetrecht/index.html (30.11.02).