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Fachbuch aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Bank, Börse, Versicherung, , Veranstaltung: Schriftlicher Lehrgang, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit dieser Lektion werden einige Aspekte der Verantwortlichkeiten von Vorständen und anderen Führungskräften näher erläutert, um den Teilnehmern Hinweise zu geben, auf welchen Gebieten und bei welchen Aufgaben in der täglichen Praxis verantwortliches Handeln angesagt ist. Besonders hervorgehoben werden sollen die im Aktiengesetz, dem GmbH-Gesetz, dem Genossenschaftsgesetz und den Sparkassengesetzen usw. verankerten Verantwortlichkeiten der…mehr

Produktbeschreibung
Fachbuch aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Bank, Börse, Versicherung, , Veranstaltung: Schriftlicher Lehrgang, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit dieser Lektion werden einige Aspekte der Verantwortlichkeiten von Vorständen und anderen Führungskräften näher erläutert, um den Teilnehmern Hinweise zu geben, auf welchen Gebieten und bei welchen Aufgaben in der täglichen Praxis verantwortliches Handeln angesagt ist. Besonders hervorgehoben werden sollen die im Aktiengesetz, dem GmbH-Gesetz, dem Genossenschaftsgesetz und den Sparkassengesetzen usw. verankerten Verantwortlichkeiten der Geschäftsleitungen und den inzwischen auch in der neuen Mindestanforderung an das Risikomanagement (MaRisk) niedergelegten Grundsätzen der Gesamtverantwortung der Geschäftsleitung. Der Leser soll daran erinnert werden, dass die Geschäftsleiter, unabhängig von der internen Zuständigkeitsregelung, für die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation und deren Weiterentwicklung verantwortlich sind. Diese Verantwortung umfasst unter anderem die Festlegung angemessener Strategien und die Einrichtung angemessener interner Kontrollverfahren und somit für alle wesentlichen Elemente des Risikomanagements. Die Geschäftsleiter werden dieser Verantwortung nur gerecht, wenn sie die Risiken beurteilen können und die erforderlichen Maßnahmen zu ihrer Begrenzung treffen. Es ist keine Frage, dass in der gegenwärtigen Finanzkrise weltweit viele Geschäftsleiter ihrer Verantwortung für das Risikomanagement zum Teil nur unzureichend nachgekommen sind oder gar vollständig versagt haben. Über das Ausmaß der Mitverantwortung der etablierten Kontrollgremien (Aufsichtsräte/Verwaltungsräte, Interne Revisionen, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, staatlichen Aufsichtsbehörden und Notenbanken, Prüfer der Einlagensicherungsfonds) und der Rating-Agenturen an dem anhaltenden Katastrophenszenario wird auch Jahre nach dem Ausbruch der Krise immer noch heiß diskutiert. Das Problem dürfte auch künftig die Schwierigkeit sein, Fehler und Versäumnisse in der Überwachungstätigkeit den einzelnen Kontrollorganen exakt zuzuordnen und diese dann zur Rechenschaft zu ziehen. Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass das Bundesfinanzministerium ein unabhängiges Forschungsinstitut beauftragt hat, die Arbeitsweisen der nationalen Bankenaufsicht einer umfassenden Begutachtung zu unterziehen. Es ist dem Staatssekretär im BMF wohl zuzustimmen, dass wir eine Balance finden müssen, Märkte funktionieren zu lassen und gleichzeitig Rahmenbedingungen für Finanzmarktstabilität im Lichte ständiger Innovationen zu definieren. [...]