29,99 €
inkl. MwSt.
Sofort per Download lieferbar
  • Format: PDF

Bachelorarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,7, Rheinische Fachhochschule Köln, Sprache: Deutsch, Abstract: Um den Verbraucher zu schützen, verabschiedete der Rat der Europäischen Union am 25. Juli 1985 die Richtlinie 85/374/EWG und führte damit das Produkthaftungsrecht in Europa ein. Mit diesem sollten die Rechte für Verbraucher, welche einen Schaden durch ein fehlerhaftes Produkt erlitten hatten, deutlich gestärkt werden, im Vergleich zu denen, welche den Verbrauchern vor der Einführung der Richtlinie zur Verfügung standen. Die Richtlinie regelt genau, unter welchen…mehr

Produktbeschreibung
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,7, Rheinische Fachhochschule Köln, Sprache: Deutsch, Abstract: Um den Verbraucher zu schützen, verabschiedete der Rat der Europäischen Union am 25. Juli 1985 die Richtlinie 85/374/EWG und führte damit das Produkthaftungsrecht in Europa ein. Mit diesem sollten die Rechte für Verbraucher, welche einen Schaden durch ein fehlerhaftes Produkt erlitten hatten, deutlich gestärkt werden, im Vergleich zu denen, welche den Verbrauchern vor der Einführung der Richtlinie zur Verfügung standen. Die Richtlinie regelt genau, unter welchen Bedingungen die Verbraucher ihre Schäden ersetzt bekommen. Zusammen mit der 1992 eingeführten Richtlinie 92/59/EWG, welche 2001 von der Richtlinie 2001/95/EG abgelöst wurde, sollte die Richtlinie 85/374/EWG auch die Hersteller dazu zwingen, intensiver auf ihre Produktsicherheit zu achten und somit auch das Vertrauen in die Produkte zu erhalten bzw. sogar zu verstärken. Diese Arbeit befasst sich genau mit der Richtlinie 85/374/EWG. Zunächst wird ein Einblick in die Entstehungsgeschichte gegeben und dargestellt, wie der Verbraucherschutz von den bisherigen Regelungen profitieren konnte. Im weiteren Verlauf wird eine Aussicht auf mögliche weitere Änderungen gegeben, welche, im Sinne des Themas, den Verbraucherschutz unter Umständen weiter verbessern könnten und es wird diskutiert, ob diese sinnvoll erscheinen oder eher unnötig. Als mögliche Änderungen gibt es sicher unzählige Ansätze. Dabei beschränkt sich diese Arbeit allerdings auf jene, welche von der Europäischen Kommission in Erwägung gezogen wurden.