Bachelorarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1,6, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, Veranstaltung: Europarecht, Zivilrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Der europäische Binnenmarkt zwischen den 27 Mitgliedsstaaten, mit seinen 493 Millionen Einwohnern ist der größte gemeinsame Markt der Welt. 493 Millionen Einwohner sind gleichzeitig Verbraucher und erwirtschaften durch ihren Konsum 58 % des europäischen Bruttoinlandsprodukts. Der einzelne Verbraucher wird dabei mit einem großen, differenzierten Waren- und Dienstleistungsangebot konfrontiert. Diese Komplexität der Einzelhandelsmärkte verschafft den Verbrauchern einen größeren Handlungsspielraum, der mit einer größeren Verantwortung für ihre eigenen Angelegenheiten einhergeht . Die Möglichkeit diese Verantwortung wahrzunehmen setzt jedoch voraus, hierfür einen entsprechenden Rechtsrahmen zur Verfügung zu haben, der berechenbar und transparent ist. Hier setzt neben den Regelungen zum Europäischen Binnenmarkt, der Verbraucherschutz ein. Der Verbraucherschutz greift somit in die Privatautonomie ein, um den Verbraucher vor den ernsthaften Risiken und Gefahren, gegen die er sich als Einzelner nicht alleine wehren kann, zu schützen . Insbesondere im Fernabsatzgeschäft ist die Notwendigkeit des Verbraucherschutzes hoch. So kann der Verbraucher die Ware, Dienstleistung oder den digitalen Inhalt eines Produkts nicht vor dem Kauf prüfen, sondern muss sich auf die Beschreibungen des Unternehmens verlassen, dessen Seriosität nur schwer einschätzbar ist . Ausgehend davon möchte ich den Verbraucherschutz im Fernabsatzgeschäft näher betrachten. Aufgrund einer immer stärkeren Rechtssetzung durch Europäische Union, meinem Interesse dafür sowie der verschwimmenden Grenzen im Fernabsatz (insbesondere über das Internet) soll die Betrachtung aus europäischer Sicht geführt werden. Die umfangreiche Rechtssetzung macht eine Einschränkung der Betrachtungen nötig. Im Jahre 1997 wurde erstmals eine RL zu Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (FARL) erlassen. Diese wurde im November 2011 durch die RL zu den Rechten der Verbraucher (VRRL) aufgehoben und entsprechend implementiert . Dabei wurde eine Vielzahl der bisherigen Regelungen novelliert . Fraglich ist, wie sich der Verbraucherschutz durch die neue VRRL im Vergleich zur FARL verändert hat. Dabei ist ein Blick in die Historie des Verbraucherschutzes unumgänglich. Darüber hinaus wird der Begriff des Verbrauchers sowie das Verbraucherleitbild des EuGH näher betrachtet. Die Arbeit bedient sich dabei der Methodik der Dokumenten- und Literaturanalyse. Sie schließt mit einem Resümee und der Beantwortung der Fragestellung ab.