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Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Note: 1,5, Hamburger Universität für Wirtschaft und Politik (ehem. Hochschule für Wirtschaft und Politik) (HWP Fachgebiet Rechtswissenschaften), Veranstaltung: Grundlagen des Zivilrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit wurde im Rahmen einer Präsentation für den Kurs Zivilrecht erstellt und ist die Dokumentation des „gesprochenen Wortes“ des Vortrages. Das Thema Verbraucherschutz im Internet ist aus zweierlei Gründen aktuell. Zum einen aufgrund der Novellierung des…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Note: 1,5, Hamburger Universität für Wirtschaft und Politik (ehem. Hochschule für Wirtschaft und Politik) (HWP Fachgebiet Rechtswissenschaften), Veranstaltung: Grundlagen des Zivilrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit wurde im Rahmen einer Präsentation für den Kurs Zivilrecht erstellt und ist die Dokumentation des „gesprochenen Wortes“ des Vortrages. Das Thema Verbraucherschutz im Internet ist aus zweierlei Gründen aktuell. Zum einen aufgrund der Novellierung des Schuldrechtes im Jahre 2002 und der damit verbundenen Stärkung der Verbraucherrechte im Allgemeinen. Zum anderen wegen der, in den letzten Jahren explosionsartig verlaufenen Entwicklung des Internets. Diese Entwicklung hat zwar ihren Zenith überschritten, was das Wachstum betrifft, das Medium Internet ist aber aus dem täglichen Leben nicht mehr wegzudenken. Gerade der Abschluss von Rechtsgeschäften belegt einen der vorderen Plätze in der Nutzungshierarchie. Somit bedarf die enorme Signifikanz der Rechtssicherheit beim Vertragsschluss im Netz keiner Erklärung. Die Arbeit gliedert sich in 4 thematische Abschnitte in denen die Darstellung aus Sicht des Verbrauchers erfolgt. Das bedeutet, es wird beschrieben, was der Kunde im Internet vom Anbieter erwarten darf. Dazu werden besonders wichtige Pflichten des Unternehmers aufgezählt und erläutert wobei jeweils auch die zivilrechtliche Basis dieses „Soll“-Verhaltens genannt wird. Kritisch betrachtet wird jeweils auch die tatsächliche Umsetzung bzw. Einhaltung der Vorgaben des BGB.