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Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Germanistik - Neuere Deutsche Literatur, Note: 1,0, Freie Universität Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: Dass Verbrecher von edler Gesinnung seien, gehört wohl zu den Eigenschaften, die man Gesetzesbrechern am wenigsten zuschreiben würde; schließlich haben sie gegen die Regeln der Gemeinschaft verstoßen, wurden verfolgt, verurteilt und bestraft. Lediglich dem Heldentypus des Robin Hood, der von den Reichen nimmt und den Armen gibt, will man etwas Edles zugestehen. Auch in unseren heutigen Tagen sind Stereotype gegenüber Verurteilten weit…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Germanistik - Neuere Deutsche Literatur, Note: 1,0, Freie Universität Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: Dass Verbrecher von edler Gesinnung seien, gehört wohl zu den Eigenschaften, die man Gesetzesbrechern am wenigsten zuschreiben würde; schließlich haben sie gegen die Regeln der Gemeinschaft verstoßen, wurden verfolgt, verurteilt und bestraft. Lediglich dem Heldentypus des Robin Hood, der von den Reichen nimmt und den Armen gibt, will man etwas Edles zugestehen. Auch in unseren heutigen Tagen sind Stereotype gegenüber Verurteilten weit verbreitet, sodass die Themen der zu verhandelnden Texte an Aktualität nichts verloren haben. Im Rahmen dieser Arbeit soll der Versuch unternommen werden, zwei Kriminalerzählungen der Aufklärung zu vergleichen; zum einen Verbrecher aus Infamie von Friedrich Schiller und zum anderen Geschichte einer Verbrecherin, die es wahrscheinlicherweise vor Gottes Augen weit weniger war als nach den bürgerlichen Gesetzen von August Gottlieb Meißner. Dabei erscheint es sinnvoll, zunächst die Darstellung des Verbrechens zu betrachten, um sich anschließend den Tätern, deren Motiven und Schuld zuzuwenden. Weiterhin ist zu analysieren, wie das Verbrechen literarisch inszeniert wird, um als letzten Aspekt die wirkungsästhetische Absicht der Texte zu untersuchen. Beide Texte gehören zu den frühen Kriminalerzählungen der deutschen Literatur, deren Vorläufer die Schriften des französischen Juristen François Gayot de Pitaval waren. Pitaval fertigte eine Kollektion realer Rechtsfälle an und so wurde sein Name zu einem Gattungsbegriff für Sammlungen solcher Fallbeschreibungen. Die Ausführungen in Fachprosa beginnen „im Prozeß der Verschriftlichung (vor)literarische Züge anzunehmen“ . In eben diesem Umfeld sind auch die zu vergleichenden Texte zu verorten, wobei Meißner Schiller voranzustellen ist; er gilt als Begründer der deutschen Kriminalgeschichten.