Die Bergwerksstrafe des antiken römischen Rechts war im frühneuzeitlichen Europa allgemein bekannt. Vielen erschien sie als besonders geeignete Strafart. Dennoch scheiterten alle Versuche, sie in der Praxis umzusetzen. Matthias Maetschke geht den Gründen hierfür nach. Im Mittelpunkt stehen dabei sechs Experimente mit der Bergwerksstrafe, die bislang von der Forschung kaum beachtet wurden. Sie fanden in Sachsen, Wales, der Habsburgermonarchie, Spanien und Frankreich statt. Ihre Untersuchung führt zu folgendem Ergebnis: Die Bergwerksstrafe entsprach zwar den strafrechtlichen Kriterien für eine gerechte und nützliche Strafe. Sie fügte sich jedoch nicht in die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ein. Der frühneuzeitliche Bergbau hatte keinen dauerhaften Bedarf nach der Zwangsarbeit von Sträflingen. Geboren 1976; Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Frankfurt/Main und Bonn; 2006 Promotion; 2008 Zweites juristisches Staatsexamen; Rechtsanwalt im Bereich des privaten Immobilienwirtschaftsrechts in Düsseldorf; seit 2009 Akademischer Rat auf Zeit am Institut für Deutsche und Rheinische Rechtsgeschichte der Universität Bonn; 2015 Erteilung der venia legendi für Bürgerliches Recht, Deutsche Rechtsgeschichte und Historische Rechtsvergleichung.
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