Kriminalstrafen fügen den Menschen Dinge zu, die das Rechtssystem eigentlich verhindern soll. Zur Begründung greift man wieder verstärkt auf Vergeltungsauffassungen zurück. Oftmals wird so argumentiert, dass Verbrecher bestraft werden müssen, weil sie es verdienen. Da eine Analyse des Begriffes jedoch zeigt, dass Verdienst keine eigenständige Rechtfertigung liefert, arbeitet Florian Zimmermann drei retributive Argumentationsfiguren heraus, die als Versuche einer Explikation von Verdienst verstanden werden: Vertreter expressionistischer Theorien betonen, dass Unrecht Kritik und Tadel verdiene, deren angemessener Ausdruck die Vergeltungsstrafe sei. Die Anhänger der Würdetheorien erachten die Vergeltungsstrafe als notwendig, um den Wert des Opfers zu bestätigen. Und Verfechter von Fairnesstheorien behaupten: Wer nur die Vorzüge, aber nicht die Lasten der Rechtsordnung annimmt, erwirbt einen unfairen Vorteil, der retributiv abgenommen werden muss. Da laut Florian Zimmermann neben diesen retributiven auch präventive Argumente fragwürdig sind, stellt sich die Frage nach einem völlig neuen Umgang mit Kriminalität. Geboren 1965; Studium der Philosophie, Geschichte und Volkswirtschaftslehre; 1999-2002 Stipendiat des Evangelischen Studienwerkes; 2007 Promotion; 2007-2010 Wissenschaftlicher Angestellter am Lehrstuhl für Praktische Philosophie der Universität Konstanz; derzeit freier Autor und Philosophiecoach.
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