Die Europäische Aktiengesellschaft (SE) zeichnet sich durch eine verhandelbare Mitbestimmung aus, was sie gerade aus Sicht deutscher Unternehmen trotz lückenhafter gesetzlicher Regelungen attraktiv erscheinen lässt. Die Verhandlungen über die Mitbestimmung weist das Gesetz auf Seiten der Unternehmen indes ausschließlich den sog. Leitungen zu, obwohl diese nicht nur die betriebliche, sondern auch die Arbeitnehmerbeteiligung im Aufsichtsrat zum Gegenstand haben. Zur Beteiligung der Aktionäre nimmt sich das Gesetz dagegen äußerst rudimentär aus. Eben jene Aktionärsbeteiligung ist Gegenstand der Untersuchung, einschließlich ihrer Ergänzung zu einem stimmigen System. Dabei werden nicht nur das Gründungsverfahren, sondern ebenso die Möglichkeiten der Beteiligung untersucht, wenn es zu Neuverhandlungen über das ehedem ausgehandelte Mitbestimmungsregime kommt. Abschließend befasst sich die Arbeit mit rechtspolitischen Vorschlägen zur Verbesserung der Aktionärsbeteiligung de lege ferenda.
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