Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, Note: 11 Punkte, Friedrich-Schiller-Universität Jena (Stiftungsinstitut), Veranstaltung: Probeseminar zum Stiftungs- und Vereinsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die folgende Seminararbeit beschäftigt sich mit den vereinsrechtlichen Besonderheiten bei den politischen Parteien. Da politische Parteien Vereine sind, finden grundsätzlich privatrechtliche Vorschriften des BGB Anwendung auf die Parteien. Diese werden jedoch aufgrund des besonderen verfassungsrechtlichen Status politischer Parteien durch das Parteiengesetz ergänzt bzw. verdrängt. Zunächst wird der Begriff von politischen Parteien, deren Ziele und Aufgaben, sowie deren Unterschiede zu den Vereinen bezüglich der eben genannten Themen näher behandelt. Anschließend wird die besondere verfassungsrechtliche Stellung politischer Parteien gegenüber den Vereinen betrachtet und die daraus resultierenden prozessualen Besonderheiten näher beschrieben. Darauffolgend werden die vereinsrechtlichen Besonderheiten im Hinblick auf die Mitgliedschaft in einer Partei erläutert, sowie die Voraussetzungen des Verbotes einer politischen Partei. Abschließend werden auf die rechtlichen Besonderheiten in Bezug auf die staatliche Finanzierung und die öffentliche Rechenschaftslegung politischer Parteien Bezug genommen.