Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Pädagogik - Heilpädagogik, Sonderpädagogik, Note: keine, Universität zu Köln, Veranstaltung: Einführung in sonderpädagogische Fragestellungen für angehende RegelschullehrerInnen, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Recht auf Bildung ist im Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights - ICESCR) der Vereinten Nationen (United Nations - UN) als grundlegendes Menschenrecht anerkannt und soll jedem Kind bzw. Jugendlichen eine angemessene Schulausbildung und dementsprechende Chancengleichheit garantieren. Für diejenigen Schülerinnen und Schüler, die aufgrund bestimmter Probleme vom "Normalbetrieb" der Regelschulen nicht ausreichend gefördert werden (können), sieht das deutsche Schulwesen verschiedene sonderpädagogische Fördermöglichkeiten vor. Geregelt wird diese Förderung durch landesinterne Verordnungen. In Nordrhein-Westfalen galt von August 1995 bis Juli 2005 die Verordnung über die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs und die Entscheidung über den Förderort (VO-SF), die dann im August 2005 von der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Schule für Kranke (Ausbildungsordnung gemäß § 52 SchulG - AO-SF) abgelöst wurde. Die Frage ist nun, welche Neuerungen sich durch die AO-SF für die sonderpädagogische Förderung ergeben, welche Änderungen es im Vergleich zur alten VO-SF gibt, was für Vorteile die neue Verordnung gegenüber ihrer Vorgängerin bringt und was man an ihr dennoch kritisieren kann? Diese Arbeit beschäftigt sich also mit einer Analyse der beiden Verordnungen.
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