Die Dissertation beschreibt die Entwicklung der gegen das Eigentum gerichteten Sanktionen des Verfalls, der Einziehung sowie der in der Titelüberschrift der heutigen §§ 73 ff. StGB nicht ausdrücklich genannten, aber mitgeregelten Unbrauchbarmachung insbesondere seit 1871. Kurz wird auch die vorausgegangene Entwicklung im römischen sowie im deutschen Recht vor 1871 dargestellt, da diese Einfluss auf die Ausgestaltung der Vorschriften im Reichsstrafgesetzbuch hatte. In diesem Zusammenhang werden die Veränderungen, deren Hintergründe, die Motive sowie die Argumente der Beteiligten aufgezeigt. Die Dissertation macht deutlich, welche Unzulänglichkeiten bis heute im Hinblick auf die Vorschriften bestehen und an welchen Stellen es wünschenswert wäre, dass der Gesetzgeber tätig wird. Von daher ist die Dissertation für all jene, die sich vertiefter mit der Thematik auseinandersetzten wollen, unverzichtbar.
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