Die Arbeit vergleicht anhand einer eigenen Definition von judicial activism, wie Bundesverfassungsgericht und U.S. Supreme Court mit technologischen Entwicklungen bei der Auslegung und Anpassung ihrer jeweiligen Verfassung umgehen. Man könnte vermuten, dass technologische Entwicklungen zu mehr Aktivismus der Gerichte führen, allerdings stellt sich die Realität differenzierter dar. Die Arbeit gibt nicht nur einen Überblick über die relevante Rechtsprechung des U.S. Supreme Courts und des Bundesverfassungsgerichts zur verfassungsrechtlichen Einordnung von technologischen Entwicklungen insbesondere in der Informationstechnologie, sondern entwickelt auch eine Methode zur Berücksichtigung solcher Entwicklungen bei der Verfassungsinterpretation.
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