Halbdirekte Demokratie - ist diese Mischform aus repräsentativer und direkter Demokratie überhaupt mit Verfassungsgerichtsbarkeit vereinbar? Laut Corinne Duc kann dies funktionieren: Das Zusammenspiel von halbdirekter Demokratie mit Verfassungsgerichtsbarkeit entspricht dem Zweck moderner freiheitlicher und menschenrechtsorientierter Staatssysteme in ganz besonderem Maße - falls es gelingt, die für Verfassungsrevisionen zentralen Entscheidungsverfahren in einen öffentlichen Diskurs einzubinden. Duc entwickelt (ausgehend vom schweizerischen Modell der Initiativ- und Referendumsdemokratie) ein Modell, das die Grundsätze des internationalen Menschen- und Völkerrechts erfüllt und insbesondere in Konflikten im Bereich der Verfassungsrevision öffentliche Rechtfertigung fordert sowie mehrstufige Kontrollverfahren integriert. Und dieses Modell ist nicht nur auch auf andere Staaten übertragbar, sondern sogar auf der Ebene staatenübergreifender Organisationsformen wie der EU anwendbar und weiterentwicklungsfähig.
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