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Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Region: Osteuropa, Note: 1,3, Universität Mannheim (Fakultät für Sozialwissenschaften Lehrstuhl für Politische Wissenschaft III), Veranstaltung: Hauptseminar: "Die Regierungssysteme der neuen EU-Staaten und der Beitrittskandidaten", Sprache: Deutsch, Abstract: In den meisten neuen Demokratien Osteuropas, deren politische Systeme sich nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion neu konsolidierten, gibt es heute Verfassungsgerichte. Obwohl sie in den einzelnen Ländern fast zeitgleich etabliert wurden, finden sie in…mehr

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Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Region: Osteuropa, Note: 1,3, Universität Mannheim (Fakultät für Sozialwissenschaften Lehrstuhl für Politische Wissenschaft III), Veranstaltung: Hauptseminar: "Die Regierungssysteme der neuen EU-Staaten und der Beitrittskandidaten", Sprache: Deutsch, Abstract: In den meisten neuen Demokratien Osteuropas, deren politische Systeme sich nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion neu konsolidierten, gibt es heute Verfassungsgerichte. Obwohl sie in den einzelnen Ländern fast zeitgleich etabliert wurden, finden sie in ihrer Art und Stärke jedoch zum Teil sehr unterschiedliche Ausprägungen. Ich möchte in dieser Arbeit den Versuch unternehmen, diese unterschiedlichen Ausprägungen von Verfassungsgerichtsbarkeit in elf Ländern anhand zweier Variablen zu erklären. Meine These ist, dass die Stärke von Verfassungsgerichtsbarkeit in den untersuchten Ländern von der ethnischen Fragmentierung der Gesellschaft, sowie der Anzahl der beteiligten Akteure beim Verfassungsgebungsprozess abhängt. Die erste Variable stellt die Fragmentierung der Gesellschaft des jeweiligen Landes dar, während die zweite von der Anzahl der Akteure, die am Verfassungsgebungsprozess vor, oder während der Transformationsphase beteiligt waren, gebildet wird. Die Thesen, die ich aufstellen, und im Laufe dieser Arbeit verfolgen werde, sind fogende: Erstens: Je stärker fragmentiert die Gesellschaft eines Landes ist, desto stärker ausgeprägt ist die Verfassungsgerichtsbarkeit. Zweitens: Je mehr Akteure bei der Verfassungsgebung des jeweiligen Staates beteiligt waren, desto eher wurde ein Verfassungsgericht etabliert, und desto stärker ist die Verfassungsgerichtsbarkeit. Untersucht werden dabei acht der jüngsten EU-Mitgliedsstaaten mit kommunistischer Vergangenheit, namentlich: Estland, Lettland, Litauen, Tschechien, die Slowakei, Slowenien, Ungarn und Polen sowie die drei EU-Beitrittskandidaten Bulgarien, Rumänien und Kroatien. Dabei werde ich wie folgt vorgehen: Zunächst werde ich die beiden Kernhypothesen aufstellen und theoretisch begründen. Daran anknüpfend werde ich die unabhängigen Variablen darstellen und ihre Erhebung sowie die Operationalisierung erläutern. Um die Überprüfung der Thesen einfacher zu gestalten, werde ich eine eigene Variable entwickeln, welche aus den beiden den erhobenen unabhängigen Variablen eine Synthese bildet. In einer Analyse werden die Thesen empirisch überprüft und nachvollzogen, ob die Ausprägung von Verfassungsgerichtsbarkeit durch die verwendeten unabhängigen Variablen zu erklären ist. Dafür werde ich verschiedene Möglichkeiten die abhängige Variable, die Stärke von Verfassungsgerichtsbarkeit der einzelnen Länder zu messen, vorstellen. Abschließend werde ich die Ergebnisse und mögliche Zusammenhänge analysieren.

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