Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Politik - Region: Russland, Note: unbenotet, Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau, Sprache: Deutsch, Abstract: Seit knapp acht Monaten sorgt ein gerichtlicher Prozess in Russland für regen Gesprächsstoff in den Medien. Von Zentralität erweisen sich in Erinnerung an diesen Vorfall und der Vergegenwärtigung dessen juristische und öffentliche Konsequenzen die Begrifflichkeiten von Demokratie, Menschrechte und Rechtsstaat. In Russland erlangte die russische Punkband "Pussy Riot" am 21. Februar 2012 mit ihrem protesthaften musikalischen Auftritt in der Christ-Erlöser-Kirche in Moskau weltweite Aufmerksamkeit. Ihre Kritik galt dabei Wladimir Putin, dem ehemaligen Regierungschef und jetzigen Präsidenten, sowie der engen Beziehung zwischen Kirche und Staat. Infolgedessen gerieten die drei aufgetretenen Musikerinnen der Punkband in einen langen gerichtlichen Prozess, in welchem sie der Delikte des "Rowdytums" und der "Anstachlung zum religiösen Hass" angeklagt wurden. Der mit dem Fall betraute Staatsanwalt forderte für die Frauen drei Jahre Haft, da er das Vortragen eines Liedes, welches sich gegen Putin als zu dieser Zeit tätigen Ministerpräsidenten richtete, in einer Kirche als solch schlimmes Verbrechen ansieht, dass es der zukünftigen gesellschaftlichen Isolation der drei Frauen bedarf. Der russisch-orthodoxe Christ sei in seiner Gefühlswelt erheblich angegriffen worden, heißt es in der Argumentation der Staatsanwaltschaft. Die Forderung des Strafmaßes und die damit verbundenen Beschneidung der Meinungsfreiheit wird von der russischen Opposition, neutralen Juristen und von Menschenrechtlern als "Justizskandal" getitelt und sei ein Spiegelbild der "politisch-religiösen Willkür" aus dem Mittelalter. Die Welt nimmt Stellung. Das Weiße Haus, Angela Merkel, weltweite Protestaktionen, und selbst Großteile der russischen Bevölkerung kritisieren das russische Justizsystem. [...] Die Frage erhebt sich in Anbetracht dieser Entwicklung, inwieweit Russland den Anforderungen einer Demokratie überhaupt gerecht werden kann. Befindet sich Russland im Jahr 2012 stets in der Diskrepanz zwischen Verfassungsnorm und Verfassungsrealität im Rahmen rechtsstaatlicher Prinzipien?
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