Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 17 Punkte, Ludwig-Maximilians-Universität München (Insitut für Politik und Öffentliches Recht), Veranstaltung: Grundlagenseminar zum Verfassungsrecht: Demokratie und Medien - aktuelle Herausforderungen, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Änderungsentwurf des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) vom 31.03.2020 soll Anlass für die vorliegende Arbeit sein, sich mit dem NetzDG und seiner Novellierung zu beschäftigen. In einem ersten Schritt sollen ausgewählte drängende verfassungsrechtliche Fragen zum NetzDG in seiner aktuellen Fassung untersucht werden. Dabei konzentriert sich die vorliegende Arbeit auf die Aspekte der Gesetzgebungskompetenz sowie materiellrechtlich auf die Vereinbarkeit des NetzDG mit der Meinungsfreiheit und den Justizgrundrechten. Daraufhin sollen die festgestellten Ergebnisse zur Verfassungskonformität des NetzDG unter Betrachtung der geplanten Änderungen des NetzDG erneut betrachtet werden, um abschließend ein Fazit und einen Ausblick zur Verfassungskonformität und dem Mehrwert des NetzDG ziehen zu können. Das Internet ist eine der größten Errungenschaften unserer Zeit. Zahlreiche Lebensvorgänge, vor allem die tägliche und politische Kommunikation, wurden erleichtert. Andererseits birgt die Entwicklung der digitalen Welt immense gesellschaftliche Herausforderungen, von denen die (wahrgenommene) Verrohung des Diskurses und die gezielte Manipulation der öffentlichen Meinungsbildung zu den prominenteren gehören. Vor allem letzteres geriet in den letzten Monaten im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie und deren Auswirkungen verstärkt in den medialen und gesellschaftlichen Diskurs. Aber auch Hassrede ist in den sozialen Netzwerken omnipräsent. So haben in einer jüngst durchgeführten repräsentativen Umfrage 40 % der Befragten angegeben, bereits mindestens einmal online Hasssprache wahrgenommen zu haben. Diese Entwicklungen sind auch der Bundesregierung nicht verborgen geblieben. Sie legte deshalb im Mai 2017 einen Entwurf für das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz – NetzDG) vor. Obwohl daraufhin eine umfangreiche Debatte um dessen Verfassungskonformität entbrannte, wurde das Gesetz zum 01.09.2017 erlassen und ist seit mittlerweile drei Jahren in Kraft, ohne dass dabei die Kritik nachgelassen hätte. Auch die Bundesregierung sah Nachbesserungsbedarf. Sie legte deshalb am 31.03.2020 einen Entwurf zur Änderung des NetzDG vor.