Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 13, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Veranstaltung: Proseminar - Öffentliches Recht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die NPD ist verfassungsfeindlich, aber für ein Verbot zu bedeutungslos. Mit diesem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht am 17.01.2017 einen Schlusspunkt unter die jahrelangen politischen Bemühungen für eine Auflösung der Partei gesetzt. Bei der Verkündung des Urteils wies der Präsident des Bundesverfassungsgerichts darauf hin, dass der Gesetzgeber darüber nachdenken könne, verfassungsfeindlichen Parteien die staatliche Finanzierung zu entziehen. Diese Bemerkung wurde nicht nur von den Medien, sondern vor allem von der Politik aufgegriffen. Alsbald gab es Initiativen in diese Richtung. Wenige Tage nach der Entscheidung kündigte der Innenminister des Landes Niedersachsen an, im Bundesrat eine Gesetzesinitiative zur Einführung einer solchen Sanktionsmöglichkeit einbringen zu wollen. Bislang kennt das Grundgesetz nur eine Sanktion gegenüber verfassungsfeindlichen Parteien: das Verbot. Die jetzige Diskussion bietet Anlass, über die verfassungsrechtliche Realisierbarkeit nachzudenken.