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Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 13 Punkte, Universität Hamburg, Veranstaltung: TKG Seminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Speicherung von Verbindungsdaten berührt in mehrfacher Hinsicht verfassungsrechtliche Grenzen. Einerseits sind die Grundrechte der Nutzer von Telekommunikation (TK), deren Daten erhoben werden, zu betrachten. Aber auch die Seite der Betreiber von TK-Anlagen und -Diensten ist zu untersuchen. Insbesondere die Verpflichtung Privater zur Datenspeicherung für die Gewährleistung der staatlichen…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 13 Punkte, Universität Hamburg, Veranstaltung: TKG Seminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Speicherung von Verbindungsdaten berührt in mehrfacher Hinsicht verfassungsrechtliche Grenzen. Einerseits sind die Grundrechte der Nutzer von Telekommunikation (TK), deren Daten erhoben werden, zu betrachten. Aber auch die Seite der Betreiber von TK-Anlagen und -Diensten ist zu untersuchen. Insbesondere die Verpflichtung Privater zur Datenspeicherung für die Gewährleistung der staatlichen TK-Überwachung ist keinesfalls frei von verfassungsrechtlichen Bedenken. Für viel Aufsehen und ein gewaltiges Medienecho 1 sorgte unlängst die Forderung des Bundesinnenministers Otto Schily, sämtliche Telekommunikationsdaten sollen zur Bekämpfung des internationalen Terrors pauschal für ein Jahr gespeichert werden. Abschließend soll daher in dieser Arbeit auf die von deutscher sowie europäischer Seite angestrebte so genannte Vorratsdatenspeicherung eingegangen werden. A. Bestehende Regelung im TKG Die entsprechenden Normen sind in der Neufassung des TKG2 in Teil 7 "Fernmeldegeheimnis, Datenschutz und öffentliche Sicherheit" und in der Telekommunikations-Überwachungsverordnung3 (TKÜV) geregelt.

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