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Das Prinzip der Vergeltung ist durch alle Zeiten und Kulturen hindurch die Triebfeder menschlichen Strafens. Gleichwohl hat sie in der deutschen Strafzweckdiskussion der letzten Jahrzehnte immer wieder heftige Kritik erfahren: Sie bringe keinen Nutzen für die Gesellschaft und sei daher verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen. Matthias Müller hinterfragt diese Kritik: Ist das Prinzip der Vergeltung nicht auch für die Zukunft von Wert? Kann eine vergeltende Strafe nicht auch zweckdienlich sein? Und sind es gerade diese zweckrationalen Aspekte, die in einer aufgeklärten Gesellschaft an die…mehr

  • Geräte: PC
  • mit Kopierschutz
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Produktbeschreibung
Das Prinzip der Vergeltung ist durch alle Zeiten und Kulturen hindurch die Triebfeder menschlichen Strafens. Gleichwohl hat sie in der deutschen Strafzweckdiskussion der letzten Jahrzehnte immer wieder heftige Kritik erfahren: Sie bringe keinen Nutzen für die Gesellschaft und sei daher verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen. Matthias Müller hinterfragt diese Kritik: Ist das Prinzip der Vergeltung nicht auch für die Zukunft von Wert? Kann eine vergeltende Strafe nicht auch zweckdienlich sein? Und sind es gerade diese zweckrationalen Aspekte, die in einer aufgeklärten Gesellschaft an die Stelle früherer transzendentaler Erklärungsmuster treten? Der Autor erklärt die Wirkungen einer an der Tatschwere bemessenen Strafe anhand von straftheoretischen Überlegungen und auf der Grundlage empirischer Erkenntnisse der sozialpsychologischen Gerechtigkeitsforschung. Mit diesem interdisziplinären Ansatz eröffnet er eine neue Perspektive auf die Vergeltungsstrafe. Geboren 1974; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Freiburg; Juristischer Vorbereitungsdienst am Landgericht Freiburg; Auslandsaufenthalt in den USA und Mexiko; Fakultätsassistent an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Freiburg; seit 2006 beschäftigt bei der Stadt Freiburg im Breisgau; zunächst Justitiar im Rechtsamt; von 2011-13 stellvertretender Leiter des Amts für Soziales und Senioren und seit 2013 Leiter des Rechtsamts; seit 2018 zudem Geschäftsführer der Stadtwerke Freiburg GmbH.

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