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Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 12,00, Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung Meißen, Veranstaltung: Seminar: "Besserverdiener aufgrund einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst", Sprache: Deutsch, Abstract: Nach dem ersten Theoriesemester an der Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung in Meißen, wurde ich in den ersten 3 Monaten meines Grundpraktikums im Sachgebiet Personalverwaltung meiner Einstellungsbehörde, der Stadtverwaltung Hoyerswerda, eingesetzt. Hoyerswerda ist eine von 8 Städten in Sachsen, welche noch eine…mehr

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Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 12,00, Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung Meißen, Veranstaltung: Seminar: "Besserverdiener aufgrund einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst", Sprache: Deutsch, Abstract: Nach dem ersten Theoriesemester an der Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung in Meißen, wurde ich in den ersten 3 Monaten meines Grundpraktikums im Sachgebiet Personalverwaltung meiner Einstellungsbehörde, der Stadtverwaltung Hoyerswerda, eingesetzt. Hoyerswerda ist eine von 8 Städten in Sachsen, welche noch eine Berufsfeuerwehr besitzt. Der größte Teil des Personals im Feuerwehrtechnischen Dienst ist verbeamtet, es gibt jedoch auch Beschäftigte auf die der TVöD (VKA) Anwendung findet. Oft wird bei der Feuerwehr, ähnlich wie beim Militär von Kameradschaft gesprochen. Also von einer besonderen Solidargemeinschaft, welche auch größeren Belastungen standhalten muss. Dabei stellte ich mir die Frage ob durch die unterschiedlich ausgeprägten Dienstverhältnisse spezielle Unterschiede vorhanden sind, welche sich negativ auf dieses kameradschaftliche Miteinander ausüben könnten. Als ich an der Ausarbeitung einer neuen Dienstvereinbarung über die Arbeitszeit und die Urlaubsansprüche der feuerwehrtechnischen Bediensteten beteiligt war, ist aufgefallen, dass es viele verschiedene Organisationsmöglichkeiten gibt. Dem Arbeitgeber steht oft ein großer Spielraum zu. Unter anderem bei der Allgemeinen Gestaltung des Dienstes, durch z.B. verschiedene Schichtmodelle, bis hin zu Wohnsitznahmeregelungen für das Personal. Einige Sachverhalte die mir aufgrund der Unterschiedlichkeit durch die zwei Dienstverhältnisse aufgefallen sind, möchte ich in dieser Ausarbeitung näher betrachten. In den folgenden Ausführungen werde ich die Unterschiede zwischen Beschäftigten und Beamten zu den Themen Urlaubsanspruch, Krankenversorgungsanspruch und Residenzpflicht darstellen.

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