Inhaltsangabe:Zusammenfassung: Die Anforderungen an die externe Rechnungslegung bei deutschen Unternehmen ¿ insbesondere Kapitalgesellschaften ¿ haben sich in den vergangenen Jahren entscheidend verändert. Auslöser dieser Entwicklung sind unter anderem: - die Konzentration der internationalen Kapitalmärkte. - die Globalisierung der Waren- und Dienstleistungsmärkte. - die zunehmende Globalisierung der unternehmerischen Tätigkeit. - die verstärkte Harmonisierung und Internationalisierung von Rechnungslegungsvorschriften. - die wertorientierten Steuerungs- und Leistungsbemessungssysteme. Diese Entwicklungen werden durch ein wachsendes Informationsbedürfnis der Investoren und dem Wunsch nach einer besseren Vergleichbarkeit der kapitalmarktorientierten Konzernabschlüsse begleitet. Internationale Investoren haben wenig Vertrauen zum deutschen Handelsrecht, da die handelsrechtlichen Vorschriften als Rechnungslegungszweck vorrangig den Gläubigerschutz verfolgen. Die Fremdkapitalgeber werden nach dem Willen des Handelsgesetzgebers als wichtigste Adressatengruppe angesehen. Die Rechnungslegung nach dem HGB und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) wird zudem stark geprägt durch: - das oft missbrauchte Gläubiger- bzw. Vorsichtsprinzip, welches Gewinne und Verluste eher vorsichtig betrachtet. Nach Handelsrecht bilanzierende Unternehmen weisen in der Bilanz eher weniger Gewinne aber höhere Verluste aus. Dies führt zu einer Verzerrung der tatsächlichen Informationen. - die geringe Beachtung des Stetigkeitsgebotes, wonach bei der Buchführung immer nach den gleichen Regeln, Richtlinien und Bewertungsmaßstäben zu verfahren ist. Gleichartige Geschäftsvorfälle sind auch in mehreren Geschäftsjahren immer wieder gleich zu behandeln. - die steuerlichen Vorschriften. Durch das Maßgeblichkeitsprinzip der Handelsbilanz zur Steuerbilanz kann die Darstellung der Informationen verfälscht werden. - die Ausnutzung bilanzpolitischer Gestaltungsmöglichkeiten aufgrund von Wahlrechten, großen Ermessensspielräumen und fehlenden Regelungen. Der schlechte Ruf der deutschen Jahresabschlüsse im Ausland und die betriebswirtschaftlich nicht verständliche Bilanzierung nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) hatten zur Folge, dass aufgrund des am 24. April 1998 in Kraft getretenen Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetzes (KapAEG) das den neuen § 292a in das HGB einfügte, börsennotierte deutsche Unter-nehmen ihren Konzernabschluss nach IAS oder US- GAAP anstatt nach dem HGB [...]
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