Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,3, Hochschule Bremen, Veranstaltung: Steuerlehre, Sprache: Deutsch, Abstract: Steuern oder steuerähnliche Abgaben gibt es seit mehr als 5000 Jahren. Allerdings haben sich zugleich mit den politischen Umwälzungen auch die Erscheinungsformen der Besteuerung gewandelt. Als Frühformen der Besteuerung können die Opfer und die Frondienste für Götter oder theokratische Herrscher in der Antike gelten; auch die Zehntabgaben an die kirchlichen oder weltlichen Obrigkeiten haben Steuercharakter gehabt. Besteuert wurde in den letzten fünf Jahrtausenden eigentlich alles, was vorstellbar ist und manches, auf das man wohl nur kommen kann, wenn man als Finanzminister die Kasse der Monarchen oder Regierungen füllen muss. Eine Bartsteuer in Russland, eine Sklavenumsatzsteuer im antiken Rom, eine Besteuerung von „Luft und Licht“ durch die französische Tür- und Fenstersteuer dies sind nur einige Beispiele für den schier unerschöpflichen Erfindungsreichtum beim Auftun neuer Steuerquellen. Solche Steuerkuriosa sind amüsant und oftmals lehrreich. Aber Steuergeschichte besteht nicht nur aus einer anekdotischen Aneinanderreihung von Besteuerungsbeispielen. Steuerpolitik war (und ist) immer ein Spiegelbild der gesellschaftlichen Machtverhältnisse. Und oft genug haben steuerpolitische Ereignisse auch den Gang der Weltgeschichte beeinflusst. Wer weiß, wie es heute um die Unabhängigkeit Nordamerikas vom englischen Mutterland stünde, wenn das englische Parlament nicht auf der Erhebung eines eigentlich unbedeutenden Tee-Zolls auf Teelieferungen in die amerikanischen Kolonien bestanden hätte. Das für bestimmte geschichtliche Epochen charakteristische Verhältnis von Parlament zu Kaiser oder Regierung, von Zentralinstanz wie dem Deutschen Reich zu Gliedstaaten, von Stadt zu Land, von Territorialfürsten zu den Landesständen und dem Bürgertum hat wesentlichen Einfluss auf die Ausgestaltung der Steuersysteme gehabt. Änderungen dieser Machtbalance, und das bedeutet aber auch: grundlegende Änderungen in der Besteuerung, gingen einher mit Umwälzungen, Revolutionen oder Kriegen. Bezeichnend ist, dass die Zentralisierung des Steuerrechts bzw. die steuerliche Entmachtung der Bundesländer erst nach der Katastrophe des Ersten Weltkriegs möglich wurde. Nach dem zweiten Weltkrieg schlug das Pendel allerdings wieder zurück, indem Abgabenvergleich Deutschland Schweiz die Alliierten auf einer dezentralisierten Steuerverwaltung durch die Länder bestanden.