Inhaltsangabe:Einleitung: Die ursprünglich (bis 1997) im Baugesetzbuch enthaltenen Vorschriften über die Teilungsgenehmigung hatten eine doppelte Funktion. Zum einen sollte mit dieser Kontrolle verhindert werden, dass durch Teilungen Grundstücksverhältnisse entstehen, die die Verwirklichung von Bebauungsplänen oder Nutzbarkeit von Grundstücken im Innenbereich erschweren oder sogar unmöglich machen würden (Sicherung der Bauleitplanung) oder die eine Nutzbarkeit bezwecken, die im Außenbereich im Hinblick auf vorrangige öffentliche Belange nicht zugelassen werden könnte. Zum anderen bewahrte sie den Erwerber davor, ein Grundstück zu erwerben, das nicht bebaubar ist. Aufgrund einer erteilten oder als erteilt geltenden Genehmigung trat eine Bindungswirkung für die bauaufsichtliche Entscheidung über eine binnen 3 Jahren beantragte Baugenehmigung ein. Diese Bindungswirkung diente nicht der öffentlichen Sicherungsfunktion des Bodenverkehrsrechtes sondern den privaten Interessen der Eigentümer und Erwerber. Mit dem In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Änderung des Baugesetzbuches und zur Neuregelung des Rechts der Raumordnung vom 18. August 1997 ist die Teilungsgenehmigung bisheriger Art entfallen, da der Gesetzgeber eine Vereinfachung des Verfahrens beabsichtigt hatte. In der Praxis werden jedoch immer noch Vorteile in der Teilungsgenehmigung bisheriger Art gesehen. Gang der Untersuchung: Nach einer vorangestellten Einordnung des Teilungsrechts in das deutsche Rechtssystem wurde in der Diplomarbeit in zwei Kapiteln die geschichtliche Entwicklung des Baugesetzbuches als Teil des Städtebaurechts sowie das Teilungsrecht als Teil des Baugesetzbuches von den Ursprüngen bis heute kurz und anschaulich dargestellt. Den Schwerpunkt bildet dabei die Zeit seit der Einführung des Bundesbaugesetzes im Jahre 1960. Die Regelungen im Städtebaurecht im allgemeinen und der Teilungsgenehmigung im speziellen wie sie zunächst durch das Bundesbaugesetz (1960) gesehen wurde und wie sie nach den Gesetzesnovellierungen heute geregelt ist, werden beschrieben bzw. detailliert aufgeführt. Um die einschneidenden Veränderungen bei der Teilungsgenehmigung mit dem entstandenen Kompromiss besser verstehen zu können, wurde das Zustandekommen der heutigen Regelung bei dem Novellierungsverfahren in einem eigenen Kapitel zeitlich und inhaltlich genau beschrieben. Die Veränderungen werden darin detailliert dargestellt. Die Konsequenzen auf die rechtlichen Voraussetzungen unter Beachtung der [...]
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