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Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Theologie - Sonstiges, Note: 2, Universität Wien (Institut für Rechtsphilosophie, Religions- und Kulturrecht der Rechtswissenschaftlichen Fakultät), Veranstaltung: Kanonisches Kirchenrecht für Juristen, Sprache: Deutsch, Abstract: Beide Schulen, die sog. „Münchner Schule“ und die „Wiener Schule“, befassen sich mit der Frage nach der grundlegenden Legitimierung von Kirchenrecht, also seiner Daseinsberechtigung, ob und inwieweit das Phänomen „Recht“ zur Kirche gehört. Grundlage dafür ist die Frage nach dem Wesen des kanonischen Rechts. Im ersten…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Theologie - Sonstiges, Note: 2, Universität Wien (Institut für Rechtsphilosophie, Religions- und Kulturrecht der Rechtswissenschaftlichen Fakultät), Veranstaltung: Kanonisches Kirchenrecht für Juristen, Sprache: Deutsch, Abstract: Beide Schulen, die sog. „Münchner Schule“ und die „Wiener Schule“, befassen sich mit der Frage nach der grundlegenden Legitimierung von Kirchenrecht, also seiner Daseinsberechtigung, ob und inwieweit das Phänomen „Recht“ zur Kirche gehört. Grundlage dafür ist die Frage nach dem Wesen des kanonischen Rechts. Im ersten Teil werden die Thesen zur Grundlegung des kanonischen Rechts (Kirchenrecht) von der „Münchner Schule“ in Ziff. II. 1. und von der „Wiener Schule“ in Ziff. II. 2. dargelegt. Im Anschluss wird der Auslöser für diese Grundlagendiskussion beleuchtet (II. 3.). Im zweiten Teil werden Gemeinsamkeiten und Unterschiede in den Folgewirkungen auf Rechtserzeugung (III. 1.), den wissenschaftlichen Stellenwert (III. 2.) und auf die Bedeutung und Ausgestaltung des Kirchenrechts aufgezeigt (III. 3. und 4.).