Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 1,7, Hochschule Aschaffenburg (Fachbereich Wirtschaft und Recht), Veranstaltung: Europäisches Wirtschaftsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Thema dieser Arbeit ist ein Vergleich zwischen dem deutschen Bundesrat und dem Europäischen Rat. Beide Gremien sind derzeit Gegenstand von Reformbestrebungen: In Deutschland hat im Oktober 2003 eine sogenannte "gemeinsame Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung" ihre Arbeit aufgenommen.1 Sie befaßt sich mit allen Fragen, die das Verhältnis von Bund und Ländern betreffen, und damit auch mit der Rolle des Bundesrates. Auf europäischer Ebene wurde im Dezember 2001 mit der Erklärung von Laeken ein "Konvent zur Zukunft der Europäischen Union"2 eingesetzt. Der hat schließlich einen Entwurf für eine europäische Verfassung ausgearbeitet, die Ende Oktober 2004 in Rom von den Staats- und Regierungschefs der EU unterzeichnet wurde. Die neue Verfassung beinhaltet auch eine Umgestaltung des Europäischen Rates. Die beiden Institutionen sind unter anderem deshalb in der Reformdebatte, weil man sie in der Bundesrepublik3 bzw. in der Europäischen Union4,5 als Ursache politischen Stillstands ansieht. Daher werde ich im ersten Teil dieser Arbeit die politische Handlungsfähigkeit der Organe selbst untersuchen. Hierfür werden deren Zusammensetzung und Entscheidungsabläufe näher betrachtet. Anschließend werden die Befugnisse des ERates, sowie des BRates in der Legislative und. Exekutive verglichen. Dadurch soll die Bedeutung beider Organe für das Gesamtsystem ermittelt werden. Bei der Betrachtung des BRates werde ich mich auf das Grundgesetz bzw. entsprechende Kommentare dazu stützen. Als Grundlage für die Analyse des Europäischen Rates dient der Verfassungsentwurf des eingangs erwähnten Europäischen Konvents. Soweit im Folgenden von einer europäischen Verfassung die Rede ist, ist dieser Entwurf gemeint.6 Den Europäischen Rat verwechseln viele mit dem Europarat oder dem europäischen Ministerrat. Das erste ist eine internationale Organisation und das andere ein weiteres Organ der EU. Thema dieser Arbeit ist der Europäische Rat, wie er im Artikel I-20 der neuen Verfassung definiert ist.
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