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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Geschichte Europas - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 1,0, Universität Stuttgart (Historisches Institut), Veranstaltung: Proseminar: Fiedrich I. Barbarossa, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit der Herauslösung der Markgrafschaft Österreich aus dem bayrischen Herzogtum gelang Friedrich I. Barbarossa 1156 nicht nur die Beilegung des staufisch-welfischen Gegensatzes. Dank seines diplomatischen Geschicks blieb auch die Ehre und das Ansehen des davon maßgeblich betroffenen Babenbergers Heinrich II. Jasomirgott in vollem Umfang erhalten . In der hier…mehr

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Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Geschichte Europas - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 1,0, Universität Stuttgart (Historisches Institut), Veranstaltung: Proseminar: Fiedrich I. Barbarossa, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit der Herauslösung der Markgrafschaft Österreich aus dem bayrischen Herzogtum gelang Friedrich I. Barbarossa 1156 nicht nur die Beilegung des staufisch-welfischen Gegensatzes. Dank seines diplomatischen Geschicks blieb auch die Ehre und das Ansehen des davon maßgeblich betroffenen Babenbergers Heinrich II. Jasomirgott in vollem Umfang erhalten . In der hier vorliegenden Analyse sollen nun die dafür relevanten Quellen gegenübergestellt und untersucht werden. Zum einen ist dies das Privileg selbst, von dessen Echtheit nach neuestem Forschungsstand unbedingt auszugehen ist. Auf der anderen Seite steht der Augenzeugenbericht des Belehnungsaktes durch den zeitgenössischen Historiker Otto von Freising. Die Vorgehensweise ist systematisch. Nach einen Vergleich der jeweils zugrundeliegenden Symbolik zur Konstituierung der Rechtshandlung soll in einem weiteren Kapitel auf die Motivation zur Ausfertigung des Privilegs und die besondere Intention, die die Geschichtschreibung Ottos von Freising bestimmte, eingegangen werden. Auf dieser Grundlage können die besonderen Vorrechte, die Heinrich Jasomirgott erhielt, analysiert und eingeordnet werden. Damit kann aufgezeigt werden, wie sich die Urkunde und die erzählende Quelle ergänzen.

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