Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 2, Technische Universität Dresden, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Arbeit werden die GmbH-Rechts-Neuerungen in Deutschland und Frankreich untersucht. In Frankreich wurde die S.a.r.l bereits im Jahr 2003 durch das "Gesetz zur Förderung unternehmerischer Initiative" (Loi sur l¿initiative économique (L.I.E.)) maßgeblich reformiert. 2002 legte der damalige Staatssekretär Renaud Dutreil dazu einen Reformvorschlag vor. Ebenfalls hat Deutschland im Jahr 2008 das GmbH-Recht durch das "Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)" reformiert. Ausgangspunkt für die Erfindung der deutschen GmbH war 1892 der Bedarf an einer neuen Form der Gesellschaft, die einerseits eine Beschränkung der Haftung, wie eine Kapitalgesellschaft, bietet, andererseits so flexibel, wie eine Personengesellschaft ist. Eine mit der GmbH vergleichbare Gesellschaft gab es trotz eines Bedarfs für die kleinen Unternehmen in anderen Ländern nicht. Aufgrund dessen hat die neue deutsche Form der Gesellschaft trotz internationaler Kritik inzwischen Anklang in über 100 Ländern gefunden. Das Pendant der deutschen GmbH in Frankreich ist die "Société a responsabilite limitée" (S.a.r.l).Die S.a.r.l wurde 1925 eingeführt. Durch diese, in Frankreich am häufigsten vertretene Gesellschaftsform, ist das französische Recht dem Deutschen weitaus näher als dem Angelsächsischen. Aufgrund der Entwicklung der Europäischen Union ist ein europäischer Markt der Gesellschaftsformen entstanden, an dem Deutschland und Frankreich teilnehmen. In der grundlegenden Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) im Fall Centros etablierte der EuGH durch die Auslegung der Niederlassungsfreiheit (Art 43 ff. EVG) eine europaweite Geltung nationaler Gesellschaftsrechte. Resultat davon ist, dass sich die nationalen Gesetzgeber nun auch mit den Rechtsordnungen anderer Mitgliedstaaten auseinander setzen müssen, da in Folge der Entscheidung des EuGH jeder Unternehmer die Wahl hat, in welcher zulässigen europäischen Gesellschaftsform er sein Unternehmen betreiben möchte. Infolgedessen entstand zwischen den Mitgliedstaaten der EU in ein "Wettbewerb der Gesellschaftsrechte", da Unternehmer nun eine europäische Gesellschaftsform wählen können, die am besten, abhängig von den Vor- und Nachteilen, zu ihren Bedürfnisse passt.
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