Diplomarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Verwaltungsrecht, Note: 2,4, Universität Hamburg (Universität Hamburg Departement für Wirtschaft und Politik (DWP)), Veranstaltung: Verwaltungsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: In allen Epochen in der Entwicklung der modernen menschlichen Gesellschaft gibt es den historischen Nachweis, dass ein bestimmter Personenkreis im Auftrag des Herrschers bzw. später des Staates Aufgaben der Verwaltung, Aufrechterhaltung der Ordnung (Polizei) und Rechtssprechung auch in Zeiten von Kriegsereignissen, Naturkatastrophen oder anderen wirtschaftlichen bzw. sozialen Erschütterungen des Staates durch ihre loyale Haltung zum Staat garantierten, dass die wichtigsten Funktionen eines Staates trotz der Geschehnisse weiter aufrechterhalten werden konnten. Der Soziologe Max Weber unterscheidet deshalb zwischen patrimonialen Beamten, die im wesentlichen dem jeweiligen Herrscher verpflichtet waren und den bürokratischen Beamten, die fest umrissenen Kompetenzen haben und an den Staat gebunden sind. Im griechischen Staatswesen wurde erstmals festgestellt, dass Gesetze von Bürgern geschaffen werden und bestimmten sozialen Zielen dienen - damit wurde erstmals die Bedeutung von Gesetzen als Regelmechanismus im Staat formuliert. Diese Grundsätze wurden im römischen Reich übernommen und weitergeführt. Nach dem Niedergang des römischen Reiches waren in Europa die patrimonialen Beamten, die dem jeweiligen Herrscher verpflichtet waren vorherrschend. Es gab jedoch auch Ausnahmen unter den Königreichen/ Fürstentümern. So wurde z. B. im staufischen Sizilien unter Friedrich II großen Wert auf ein straff organisiertes, weltliches Beamten-tum gelegt. Unter seiner Herrschaft gab es einen Verwaltungsapparat mit Berufsbeamten und einer Behördenverfassung.
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