Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Allgemeines, Note: 2,5, Fachhochschule Aachen (BWL), Sprache: Deutsch, Abstract: Als Unternehmenszusammenschluss soll die völlige oder beschränkte wirtschaftliche Verbindung mehrerer, rechtlich meist selbständig bleibender Unternehmen bezeichnet werden. Die Bezeichnung Unternehmenzusammenschluss trifft auch dann zu, wenn an einem Zusammenschluss nur Teile einem Unternehmen beteiligt sind- z.B. Konzerngliedbetrieb (Konzerngesellschaft) - oder der Gegenstand des Zusammenschlusses nicht nur wirtschaftlich, sonder auch rechtlich unselbständige Teile einem Unternehmen betrifft - z .B. bei Pacht- und Überlassungsverträge. Je nach Strenge der Regelungen bezüglich der Zusammenarbeit der Unternehmen spricht man auch von Kooperation (loser Zusammenschluss) oder Konzentration (fester Zusammenschluss mit einheitlicher Leitung).
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