Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,6, Hochschule für Technik, Wirtschaft und Gestaltung Konstanz, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Fokus der Arbeit wird zunächst auf die pointierte Darstellung der rechtlichen Grundlagen der Vergütung von Betriebsratsmitgliedern gelegt. Nachfolgend sollen die Möglichkeiten und Grenzen der Vergütungsgestaltung speziell im Hinblick auf die Begünstigung prägnant aufgegriffen werden. Abschließend wird das Spannungsfeld zwischen dem Ehrenamt und gerechter Bezahlung in einem Fazit reflektiert und kommentiert. Der Betriebsrat hat in Deutschland aufgrund der umfangreichen Mitbestimmungsrechte in der betrieblichen Praxis einen hohen Stellenwert. Das Amt des Betriebsrates ist in § 37 Abs. 1 BetrVG unmissverständlich als Ehrenamt konturiert. Bereits das Reichsarbeitsgericht hat 1928 eine strenge Anwendung im Umgang mit diesem Prinzip gefordert. Ferner statuiert das Betriebsverfassungsgesetz für die Betriebsräte ein umfangreiches Benachteiligung- und Begünstigungsverbot. Trotz dieser verankerten gesetzlichen Regelungen klaffen Recht und Wirklichkeit bei der Vergütung des Betriebsrats immer wieder auseinander. Fälle von hohen Bonuszahlungen und "Managergehältern" in den Kreisen der Interessenvertreter führten jüngst zu erheblichen medialen Debatten.
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