Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 15 punkte, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg (Institut für deutsches und europäisches Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht), Veranstaltung: Blockseminar zum Welthandelsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Heutigem Stand der Zivilisation und der Rechtserkenntnis entspricht vor allem die These über die Priorität des internationalen Rechts mit all den vielzähligen Faktoren, die ihren Einfluss auf internationale Beziehungen haben. Mit Hilfe seiner Normen setzt der Staat allgemein anerkannte Verhaltensregelungen, die für verschiedene Bereiche der internationalen Beziehungen gelten. Die regulierende Funktion des internationalen Rechts kommt dadurch zum Ausdruck, dass die Staaten bestimmte Normen festsetzen, ohne welche Interaktion und gemeinsame Existenz nicht möglich wäre. Internationales Recht enthält Normen, die die Staaten dazu verleiten, bestimmten Verhaltensregeln zu folgen, wodurch seine gewährleistende Funktion zum Ausdruck kommt. Internationales Rechtssystem, das den internationalen Handel regelt, besteht entweder aus zweiseitigen Vereinbarungen oder durch multilaterale Abkommen, wie z. B. das Abkommen der Welthandelsorganisation (WTO), das Generalabkommen über Tarife und Handel, Europäisches Energieabkommen und sonstige multilaterale Vereinbarungen im Bereich der Exportpolitik. 1 In der heutigen Welt liegt der Schwerpunkt der Wirtschaftsbeziehungen auf der multilateralen Zusammenarbeit. Hinsichtlich der Festlegung der Normen, die die Handelspolitik im internationalen Recht regulieren, ist die Tatsache, dass die meisten Länder der Welt dem multilateralen handelspolitischen Regulierungssystem angehören, dessen Ziel in der Liberalisierung des Welthandels besteht, der beste Beweis dafür. 2 In meiner Arbeit versuche ich, das Spannungsverhältnis zwischen Freihandel und Gesundheitsschutzmotiven der Vertragsparteien und weitere Entwicklung dieses Gebietes zu untersuchen. Hierbei handelt es sich insbesondere um das Übereinkommen über die Anwendung gesundheitspolizeilicher und pflanzenschutzrechtlicher Maßnahmen (SPS-Abkommen) und GATT(general agreement of tarifs and trade), sowie das Verhältnis zu den anderen Zusatzabkommen der WTO.