Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 16 Punkte, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, Veranstaltung: Rechts- und Verfassungsgeschichte I, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Todesstrafe ist die schärfste Sanktion, die eine Exekutivgewalt einer Gesellschaft gegen deren Mitglieder verhängen kann. Die fundierte Diskussion bezüglich dieser Rigorosität begründete der italienische Jurist Cesare Beccaria im Jahre 1764 in seinem Werk „dei delitti e delle pene“. Trotz vieler Ansichten – unter denen auch die Befürwortende des Philosophen Immanuel Kant – besteht zumindest darin Einigkeit, dass für eine fundierte Auseinandersetzung vor allem die „rechtsgeschichtliche Entwicklung“ der Todesstrafe analysiert werden muss. Denn meistens verfolgt die strafende Gewalt mit der (Nicht-)Exekution einen bestimmten Zweck. Die unterschiedlichen verfassungsrechtlichen Faktoren, die Einfluss auf diesen Zweck nehmen, werden im Folgenden – von der altorientalischen Tradition bis zur hessischen Verfassung – kurz dargestellt.