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Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wird vom EuGH weder bei der Prüfung von Eingriffen in Grundrechte noch bei der Untersuchung von Beschränkungen der Grundfreiheiten einheitlich verwendet. Bernhard Oreschnik erläutert, welche Umstände den EuGH dazu veranlassen, eine bestimmte Struktur der Verhältnismäßigkeitsprüfung in seinen Urteilen zu wählen. Darüber hinaus legt der Autor dar, anhand welcher Faktoren der EuGH seine Kontrolldichte hinsichtlich der Einhaltung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes variiert.
Der Autor:
Dr. Bernhard Oreschnik ist Rechtsanwaltsanwärter bei einer Kanzlei in
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Produktbeschreibung
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wird vom EuGH weder bei der Prüfung von Eingriffen in Grundrechte noch bei der Untersuchung von Beschränkungen der Grundfreiheiten einheitlich verwendet. Bernhard Oreschnik erläutert, welche Umstände den EuGH dazu veranlassen, eine bestimmte Struktur der Verhältnismäßigkeitsprüfung in seinen Urteilen zu wählen. Darüber hinaus legt der Autor dar, anhand welcher Faktoren der EuGH seine Kontrolldichte hinsichtlich der Einhaltung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes variiert.

Der Autor:

Dr. Bernhard Oreschnik ist Rechtsanwaltsanwärter bei einer Kanzlei in Wien, Österreich. Er promovierte an der Wirtschaftsuniversität Wien und absolviert zur Zeit sein LL.M.-Studium „European Law“ an der University of Edinburgh, Großbritannien.

Autorenporträt
Dr. Bernhard Oreschnik ist Rechtsanwaltsanwärter bei einer Kanzlei in Wien, Österreich. Er promovierte an der Wirtschaftsuniversität Wien und absolviert zur Zeit sein LL.M.-Studium „European Law“ an der University of Edinburgh, Großbritannien.